Einkommensteuererklärung vergessen....

10 Antworten

Normal bekommst Du eine Mahnung und wenn Du bis zum Termin nicht abgegeben hast, musst Du zahlen.

Handelt es sich wirklich um eine Einkommenssteuererklärung? Diese musst Du machen. Eine Lohnsteuererklärung kannst Du machen.

wenn du nur eine einfache Angestellte bist (ohne grosse zinseinkünfte, oder eigner Wohnung, oder Wohnung die du vermietest), dann besteht bei dir keine Pflichtveranlagung, und dann hast du 7 Jahre Zeit, für 2009 noch die Steuererklärung abzugeben.

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, wenn man grundsätzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuererklärung Ohne Antrag wird eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember des Folgejahres gewährt, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird.

Zuerst kommt eine Mahnung. Dann noch eine Mahnung. Wenn dann immer noch nichts kommt, möglicherweise eine Schätzung. Dann wird es etwas unangenehm, da immer grosszügig geschätzt wird.

Erklärung jetzt abgeben hat nur Verspätungszuschlag zur Folge, der dürfte überschaubar sein.

Yummy  10.08.2010, 10:46

Ein Zuschlag erfolgt nur bei Pflichtveranlagungen und auch nur bei langer Verspätung. Jetzt i.d.R. noch nicht.

Das ist überhaupt kein Problem, mach sie und gib ab. Im Zweifelsfall kriegst du in den nächsten Wochen eh eine Erinnerung mit 4 Wochen Frist (und die kann man in der Regel unbürokratisch verlängern lassen, (meistens sogar per Telefon).