Abzug Arbeitnehmer-Pauschbetrag fehlt?
Guten Morgen!
Ich habe gestern meinen Einkommensteuerbescheid für 2012 bekommen und darin ist mir aufgefallen, dass der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro nicht - wie im Bescheid 2011 - aufgeführt ist. Ich habe irgendwo gelesen, dass der Pauschbetrag auch mit der monatlichen Abrechnung für's Gehalt verrechnet worden sein kann, aber wie weiss ich jetzt, ob das der Fall ist oder ob das Finanzamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag einfach vergessen hat?
Zur weiteren Info: ich habe in dieser Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten angeführt, nur die Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle angegeben (welche aber sehr gering sind, da es sich nur um 4km pro Tag handelte). Diese wurden auch im Bescheid aufgeführt und abgezogen. Ansonsten gab es nur Angaben, die auch auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, also nichts kompliziertes.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Wenn die Werbungsksoten 1000 € nicht übersteigen, wird stattdessen der Pauschbetrag berücksichtigt. Falls er tatsächlich fehlt bzw. nur Werbungskosten in geringerer Höhe berücksichtigt wurden, kann es sich eigentlich nur um einen Softwarefehler handeln, was ich mir aber schlecht vorstellen kann. Ruf ggfs. mal beim Finanzamt an.
Einen Softwarefehler kann man mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ausschließen.
Aber was hältst Du von meiner Antwort mit dem Hinweis auf Versorgungsbezüge und dem geringeren Werbungskosten- Pauschbetrag von 102,00 €?
Hast Du ab 2012 Ruhestandsbezüge als Beamter erhalten? Dann müssten in dem Steuerbescheid auch Versorgungsbezüge und ein Versorgungsfreibetrag ausgewiesen sein.
Bei Versorgungsbezügen gibt es nur einen Werbungskosten- Pauschbetrag von 102,00 €. Da wären die Fahrtkosten wohl tatsächlich höher. Aber sind dann die Fahrtkosten noch berechtigt?
Bitte melde Dich und sage mir, ob meine Vermutung richtig ist.
Hallo, Dankeschön für deine Antwort!
Ruhestandsbezüge o.ä. habe ich nicht bekommen, aber vielen Dank für den Hinweis. :)
Es hat sich aufgeklärt: der Pauschbetrag fehlte im Bescheid, den ich in Elster abholen konnte. Im Bescheid auf dem Papier steht er korrekt aufgeführt drin. Komischerweise ist das Endergebnis das gleiche. Das kann ich leider immer noch nicht nachvollziehen, aber werde das am Wochenende mal genauer prüfen (lassen). ;) Danke allen!
Du kannst nur Einspruch gegen den Bescheid beim Finanzamt einlegen. Lass Dich aber vorher von einem Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein beraten.