Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Kleingewerbe) Einkünfte Gewerbe und Sonderausgaben!

3 Antworten

Hallöchen,

als Einkünfte aus Gewerbebetrieb trägst Du Deine Schätzung ein. Mehr nicht!! Von Deinem Lohn werden ja die Steuern automatisch abgeführt.

Bei dem Rest brauchst Du im Moment gar nichts eintragen. Diese Posten rechnest Du über die Einkommensteuererklärung in 2014 ab.

Grüße und viel Erfolg

Johanna8511 
Fragesteller
 14.02.2013, 22:07

Sorry das ich nochmal bohren muss...Also nur Gewerbe eintragen und etwas weniger als Umsatz.. also bei 2500 Umsatz so 2000 bei Einkünfte z.B?

Sonderausgaben etc frei lassen? Nichtselbstständige Arbeit auch frei lassen?

Dankeeee

Wurzelpeter  14.02.2013, 22:24
@Johanna8511

Sonderausgaben kannst Du auslassen. Wenn "Nichtselbständige....." als Rubrik vorgesehen ist kannst Du dort 22.000 € eintragen.

Der Bogen dient dem Finananzamt nur dazu, zu schätzen, ob sie Dich schon vor Deiner Jahressteuererklärung schröpfen können.

Trage einen möglichst realistischen Wert ein, damit später keine hohe Nachzahlung auf Dich zu kommt.

Trage bei den anderen Feldern nichts ein.

Wieviel davon trage ich nun bei Gewerbebetrieb als Einkünfte ein?

Den geschätzten Gewinn aus der Selbstständigkeit (= Einnahmen - Ausgaben)

Und bei den unteren Punkten Sonderuasgaben und Steuerabzugsbeträge?

Das, was pro Jahr ungefähr direkt beim Arbeitgeber von Deinem Brutto abgezogen wird. Vermutlich hast Du gerade vom Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung für das letzte Jahr bekommen. Da steht alles drin.

Ist also ein Kleingewerbe

Kleingewerbe gibt es nicht es gibt nur Gewerbe. Man kann aber für den Umgang mit der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer entscheiden, ob man die Kleinunternehmer-Regelung benutzt. Die ist aber nicht in jedem Fall die wirtschaftlich günstigere Lösung.