Fragen zu Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung eines Gewerbes. Wer weis es?

2 Antworten

1.8. uninteressant, betrifft Zuzugsfälle

2.1. der Name des Unternehmens ist einzutragen, so wie er auch als Briefkopf erscheinen soll

3.1. Das Steuerrecht unterscheidet in gewerbliche Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In der Regel trifft die Gewerbeeigenschaft zu. Du kannst ja mal in § 18 EStG einen Blick werfen, wenn du keine
der dort aufgeführten Tätigkeiten ausführst, fällst du unter Gewerbe

3.2. Sonderausgaben sind privat veranlasste Aufwendungen, die ausnahmsweise steuerlich relevant sind (z.B. beiträge zur Krankenversicherung). Diese werden abgefragt, um die richtige Bemessungsgrundlage für eventuelle ESt-Vorauszahlungen zu finden

7.5. Bis 17.500 ist man nicht steuerfrei - die Umsatzsteuer wird nur bis zu einem Vorjahresumsatz bis zu dieser Höhe auf Antrag nicht erhoben. Steuerfrei im Sinne des UStG sind z.B. ärztliche Leistungen, Versicherungen ...

7.6. Der ermäßigte Steuersatz bedeutet gemäß § 12 Abs.2 UStG 7 %. Welche Leistungen dies betrifft, einfach in die angegebene Quelle schauen

7.7. betrifft nur Land- und Forstwirte

7.9. Wenn du Lieferungen / Leistungen in / von andere(n) EU-Staaten ausführst, dann ja

Ich würde dir wirklich empfehlen, dir einen Steuerberater zu suchen. Anhand der Fragestellung erscheint es so, dass du von steuerrechtlichen Dingen nicht so viel Ahnung hast. Gerade in der Aufbauphase eines Unternehmens werden aber die Weichen gestellt und liegen sie einmal falsch, sind sie oftmans kaum oder nur mit erheblichem Aufwand zu korrigieren, Wie heißt es so schön" Ein Steuerberater kostet Geld, kein Steuerberater aber mehr Geld".

Da du anscheinend keine Ahnung von Steuerrecht hast, solltest du dir besser gleich einen Steuerberater suchen und dem das Ausfüllen überlassen.