Einkommenssteuerveranlagung?

4 Antworten

Es klingt allerdings wie eine Rückzahlung...

Allerdings solltest Du darüber auch einen Bescheid bekommen.

Und sonst solltest Du mal beim Finanzamt anrufen - denn es könnte sich auch um eine Fehlbuchung handeln. Und dann fordern die das Geld eh zurück.

Vor einer Erstattung kommt immer erst der Bescheid. Die Erstattung ist nämlich erst bei BEKANNTGABE fällig und dies ist der 3. Tag nach dem Bescheiddatum.

Hast Du noch keinen Bescheid erhalten, sollte eine Rückfrage beim Finanzamtbeamten für Aufklärung sorgen.

EnnoBecker  02.11.2010, 19:49

Soweit die Theorie. Ich hab schon öfter erlebt, dass das Geld eher da war als der Bescheid.

RautenMiro  02.11.2010, 23:12
@EnnoBecker

In NRW sorry... echt noch nie miterlebt... komischer Erhebungsbezirk.... ich meine bei euch in Berlin

EnnoBecker  03.11.2010, 19:07
@RautenMiro

Dann schule doch mal um auf "Berliner Steuerberater" :-)

RautenMiro  04.11.2010, 09:40
@EnnoBecker

Bekomme ich ein Visum? :-)

Es könnte sich um eine Teilrückzahlung handeln. Allerdings gibt es immer einen Bescheid dazu. Hier hilft Dir nur der Sachbearbeiter beim FA! Anrufen und die Nummer nennen. Die sehen den Verwendungszweck!

Ruf beim FA an, dann weißt Du es genau.

EnnoBecker  02.11.2010, 19:52

Wo denn genau?
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Bei der Finanzkasse:
"Ja, wir haben hier nur die Zahlungsanweisung, wenn Sie da was Genaueres wissen wollen, müssen Sie in der Veranlagung fragen."
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Bei der Veranlagung:
"Moment, ich zieh mir mal Ihre Akte.
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.
Sind Sie noch dran?
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Ja, keine Ahnung. Wir haben da was, aber da kann ja jeder anrufen. Wie war Ihr Name?
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Haben Sie nichts bekommen?
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Ich schick Ihnen das eben nochmal zu, an die hier hinterlegte Adresse. Wird dann wohl so etwa Ende übernächster Woche."
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ZauberinDanny  03.11.2010, 16:30
@EnnoBecker

LoL!

Die Frage nach der Steuernummer hast Du noch vergessen ;-))