Finanzamt Dri­ttschuld­nerzahlu­ng

3 Antworten

Hallo Pepsi. also ist n bisschen schwierig für mich das zu erklären guck mal hier:http://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/der-praktische-fall-zustellung-des-pfueb-und-verbotswidrige-drittschuldnerzahlung-f75462. Naja für mich klingt das so als ob es im Postverkehr zwischen dir und dem FA Probleme gab. Entweder ist der Steuerbescheid bei dir nie eingetroffen oder das FA hat geschlampt. ( Aber wie hoch steht die Wahrscheinlichkeit vom FA ein Schuldeingeständnis zu bekommen). Wie auch immer es gelaufen ist, du wirst dann auch dies bezüglich weiteren Schriftverkehr vom FA NICHT erhalten haben. Nimm dir einen Zeugen mit und geh zum FA hin um die Sache zu klären oder wende dich direkt an einen Anwalt wenn du es dir leisten kannst. In Zukunft mach dir von allen Unterlagen Kopien die du dort einreichst und lass dir diese mit Unterschreiben bzw. Abstempeln damit du immer einen Nachweis hast, für Fälle wie diesen. Ich hoffe das, ich dir damit etwas helfen konnte.

Wenn Du keinen Steuerbescheid erhalten hast, darf das FA kein Geld einziehen. Dass Du einen Steuerbescheid erhalten hast, muss das Finanzamt beweisen - nicht Du musst beweisen, dass Du keinen Bescheid erhalten hast.

Ebenso verhält es sich mit der Pfändung. Die hätte vorher vom FA schriftlich angemahnt werden müssen.

Entweder Du belässt es dabei und muckst nicht - auch wenn Du im Recht bist. Oder Du wehrst Dich gegen diese Praxis - gegen die Steuerschuld sscheinst Du ja keinen Einwand zu haben. Wenn Du Deine Rechte wahren willst, empfehle ich Dir: http://www.der-karriere-shop.de/die-macht-des-steuerzahlers-profitipps/

Du bist (Steuer)-Schuldner.

Wenn der Steuerschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, erfolgt üblicherweise eine Mahnung.

Wenn der Steuerschuldner trotzdem nicht bezahlt, versucht das Finanzamt, sein Geld über Lohn- oder Kontenpfändungen zu erhalten.

Die Arbeitgeber und die Kreditinstitute sind dann die "Drittschuldner".

Normalerweise teilt das Finanzamt dem Steuerschuldner die Pfändung aber mit, wenn die sogenannte "Drittschuldnererklärung" vorliegt.

Wenn Du vom Finanzamt keinerlei Post erhalten hast, ist das aber schon sehr merkwürdig.

Bist Du vielleicht umgezogen ohne Nachsendungsauftrag oder ist der Zeitraum für den Nachsendungsauftrag abgelaufen?

pepsicolalight 
Fragesteller
 26.01.2015, 16:45

In der Vergangenheit gab bereits Probleme mit dem Briefverkehr, mein Sachbearbeiten meinte damals das er alle zukünftigen Bescheide per Postzustellurkunden an mich senden würde. Er hätte doch eigtl eine Mitteilung bekommen wenn die Bescheide nicht zugestellt werden konnten? Oder hat der die evtl gar nicht abgeschickt? Evtl. sollte ich mich mal besser an seinen Vorgesetzten wenden und mal fragen was da los ist. Vielleicht bekomme ich ja dann mal eine Antwort und im besten Fall auch meine Ekst-Bescheide.

Helmuthk  26.01.2015, 18:03
@pepsicolalight

So wäre normalerweise der zeitliche Ablauf:

Einkommensteuerbescheid

Mahnung wegen der Steuerschuld

Pfändung (Arbeitgeber oder Bank) ohne Nachricht an Dich

Nach Abgabe der Drittschuldnererklärung: Bekanntgabe der Pfändung und Drittschuldnererklärung an Dich

Überweisung des Drittschuldners an das Finanzamt.

Hier wären jetzt mindestens 3 Schriftstücke des Finanzamts bei Dir nicht angekommen- eher unwahrscheinlich.

pepsicolalight 
Fragesteller
 26.01.2015, 20:12
@Helmuthk
Hier wären jetzt mindestens 3 Schriftstücke des Finanzamts bei Dir nicht angekommen- eher unwahrscheinlich.

Ja, entweder wirft mein Postbote hier die ganzen Briefe weg oder mein Sachbearbeiter versendet die nicht, Fakt ist dass ich keine Mitteilungen bekomme und solche Abbuchungen vom FA dann seh und ich nicht weiß wieso... (würde ja sonst auch nicht hier Fragen)