Entnahmen bei Einzelunternehmen?

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§ 4 (1) S. 1 EStG sagt:

Gewinn ist er Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Somit sind die Entnahmen gewinnneutral (sinngemäß gilt das auch für die EÜR nach § 4 (3) EStG).

2021 werden 5.000 € Gewinn versteuert und 2022 2.500 €, da die Entnahme ja keine Auswirkung hat.

In der EÜR wird nicht gebucht, hier gibst du die Entnahmen für den begrenzten Schuldzinsenabzug nach § 4 (4a) EStG an.

Warum zahlst du auf eine PEntnahme Einkommensteuer?

PEntnahmen und PEinlagen haben keine Gewinnauswirkung. Nur der Gewinn wird versteuert.