Einkommenssteuererklärung für Kleingewerbe - Auch Bafög mit angeben?
Hallo, muss ich denn in meiner Einkommensteuererklärung für mein Kleinunternehmen auch mein Bafög mit eintragen. Oder nur die Sachen vom Kleinunternehmen? Ich war zu der Zeit auf der Berufsfachoberschule also kein Student falls das wichtig sein sollte.
3 Antworten
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Regelung aus dem Umsatzsteuerrecht und hat daher mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun.
BAFög ist steuerfrei und ist deshalb in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben.
Wenn ich nichts übersehen habe, dann steht in § 32b EStG nichts von BAFöG
Eine Einkommenssteuer für Kleingewerbe kannst du nicht machen.
Denn es gibt kein Kleingewerbe. Das kennt das Gewerberecht nicht.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das betrifft auch nur die Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass du bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) von bis zu 17.500€ nicht Vorsteuer ( Umsatzsteuer) abzugsberechtig bist und dass du auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen darfst.
Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben von dieser Reglung unberührt.
Und die Umsatzsteuer hat nichts mit deiner Einkommenssteuer zu tun.
Und bei deinem Wissen über Gewerbetreiben und Buchführung ........ Oder nur die Sachen vom Kleinunternehmen?,
Sorry so kommst du nicht weit.
Die Sachen vom Gewerbe sind die Umsätze und die Betriebskosten. Diese musst du in einer Gewinn-Verlustrechnung aufführen. Diese Summen kommen dann in die Anlage EÜR ( Einkommensüberschußrechnung)
Dein Bafög ist steuerfrei und somit nicht bei der Eibnkommensteuer zuerklären.
Es gibt kein Kleingewerbe. Wovon redest Du?
§ 19 UStG wahrscheinlich.
Progressionsvorbehalt?