Kleingewerbeanmeldung - Frage zum Antrag?

2 Antworten

Den Antrag möchte ich gerne sehen.

Es gibt kein Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du wohl meinst ist die Kleinuternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betriftt nur die Umsatzsteuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben davon unberührt.

Ob du die Regelbesteuerung nutzt oder ob du die Kleinunternehemerreglung nutzen möchtest, kreuzt du auf dem Erfassungsboden an, den du vom Finazamt erhälst.

Bei Betriebsbezeichnung und Art des Gewerbes würde ich eintragen : Dienstleistungsgewerbe.

Und noch ein Tipp: da du anscheinend bar jeglicher BWL und steuerlichen Kenntnissen bist, besuche bevor du richtig loslegst unbedingt einen Kurs für Existenzgründer. Denn dort erlernst du die wichtigen und grundlegenden Dinge und Begriffe, die ein Selbstständiger wissen muss.

1. Für IT-Dienstleistungen musst du nichts beantragen ! Du gibst nur eine Gewerbeanzeige ab (Vordruck GewA1).

2. Der Begriff "Kleinunternehmen" stammt aus dem Steuerrecht. Bei der Gewerbeanzeige gibt es das nicht und spielt keine Rolle.

3. Was meinst du mit Betriebsbezeichnung ? Ein Firmenname wird nirgends eingetragen. Das hat aber nichts mit dem "Kleinunternehmen" zu tun, sondern weil es ein Einzelunternehmen ist und kein Name im Handelsregister eingetragen ist.

4. Bei solchen Dienstleistungen ist die Art des Gewerbes "Sonstiges".