Schüler Bafög - Anrechnung Werbungskosten Eltern, Berechnung richtig?

1 Antwort

Hallo,

der Text ist echt schwierig zu lesen.

Ich probiere es mal:

Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass mit dieser Minderung des Elterneinkommens meine Tochter wieder Anspruch hat und habe einen Antrag auf Anerkennung des aktuellen Einkommens gestellt. Heute teilte man mir mit, dass der Antrag abgelehnt werde, da mein Einkommen trotz dieser Minderung immer noch zu hoch sei.
müsste denn nicht zumindest ab 1.1.2022 der Anspruch wieder bestehen, wenn ein neues Jahr beginnt und ich dann definitiv das ganze Jahr diese ca. 10 TE brutto weniger verdiene aufgrund der Familienpflegezeit? 

Der Aktualisierungsantrag berücksichtig dein aktuelles Einkommen im Bewilligungszeitraum, ich schätze mal Oktober 2021 bis September 2022). Das ist wohl weiterhin hoch genug, für mich erstmal plausibel. Bei Bafög geht es nicht um ein Kalenderjahr, sondern um einen Bewilligungszeitraum.

Da mein Sohn nun seiner Ausbildung begonnen hat, fällt wohl ein Freibetrag weg, weshalb nun meine Tochter anstatt 386 Euro nun keine Förderung mehr erhält.

Bekommt der Sohn auch Bafög oder kann er sich mit deinem Gehalt selbst finanzieren? Da er keine Unterstützung mehr braucht, müsstest du rein rechnerisch jetzt mehr Geld haben, was du der Tochter geben kannst.

Zu den Nebenkosten:

  • Werbungskosten

Sie betragen seit 2011 im Jahr mindestens 1.000 Euro, im Monat also ca. 83 Euro. Hat das Finanzamt darüber hinaus Werbungskosten anerkannt, werden diese beim BAföG ebenso berücksichtigt. Gibt es zur Anerkennung von Werbungskosten keinen schriftlichen Beleg vom Finanzamt, muss die Person, die das Einkommen bezieht, die Höhe der Werbungskosten gegenüber dem BAföG-Amt glaubhaft macht, also nachvollziehbar darlegen, dass die Kosten entstanden sind (VwV 21.1.16).

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php#netto

=> Es müssen also auch mehr als 1000€ Werbungskosten anerkannt werden.