Schüler Bafög - Anrechnung Werbungskosten Eltern, Berechnung richtig?
Hallo zusammen,
meine Tochter (23) erhält Schülerbafög, da Sie ihr Abitur macht und gleichzeitig die Ausbildung auf einer staatlichen Schule für Mediengestaltung. Ich selbst lebe in Scheidung von meiner Frau, meine beiden anderen Kinder (16 und 20) sind mit mir aus dem gemeinsamen Haus vor drei Jahren ausgezogen, dessen Darlehen ich weiter bezahlen muss bis die Scheidung erfolgt ist. Ich habe deshalb eine Doppelbelastung, unterstütze meine Tochter finanziell (Autoversicherung usw.). Da mein Sohn nun seiner Ausbildung begonnen hat, fällt wohl ein Freibetrag weg, weshalb nun meine Tochter anstatt 386 Euro nun keine Förderung mehr erhält.
Nun muss ich ab 1.10.21 für zwei Jahre aufgrund der Pflegebedürftigkeit meines Vaters meine Arbeitszeit von Vollzeit auf 33 Stunden reduzieren. Dies macht eine jährliche Minderung von fast 10 TE brutto aus. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass mit dieser Minderung des Elterneinkommens meine Tochter wieder Anspruch hat und habe einen Antrag auf Anerkennung des aktuellen Einkommens gestellt.
Heute teilte man mir mit, dass der Antrag abgelehnt werde, da mein Einkommen trotz dieser Minderung immer noch zu hoch sei. Man habe 2021 und 2022 berücksichtigt (die Ausbildung/Schule meiner Tochter endet am 1.10.2022), muss aber 2021 dann die ersten neun Monate entsprechend noch mein volles Gehalt zählen - logisch. Außerdem könne man nur 1.000 Werbungskosten anerkennen, obwohl meine tatsächlichen in der Steuererklärung viel höher seien (ca. 5 TE aufgrund der Fahrtkosten, eine Strecke 80 km pro Tag).
Frage: kann das alles denn so richtig sein? Wieso erkennt man nur 1.000 Euro an? Alle anderen Ausgaben wie Darlehen, Kredite, Miete usw. werden natürlich nicht anerkannt, das ist mir klar. Und: ich habe nun ab 1.10.2021 netto 400 € weniger und dennoch bekommt meine Tochter keine Förderung mehr - müsste denn nicht zumindest ab 1.1.2022 der Anspruch wieder bestehen, wenn ein neues Jahr beginnt und ich dann definitiv das ganze Jahr diese ca. 10 TE brutto weniger verdiene aufgrund der Familienpflegezeit? Ich finde das alles sehr merkwürdig. Und nicht falsch verstehen: ich verdiene zwar auf den ersten Blick gut, habe aber unheimlich viele und hohe Ausgaben, sodass am Ende des Monats auch nichts übrig bleibt, was ich meine Tochter geben könnte, selbst wenn ich wollte.
Vielen Dank!
1 Antwort
Hallo,
der Text ist echt schwierig zu lesen.
Ich probiere es mal:
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass mit dieser Minderung des Elterneinkommens meine Tochter wieder Anspruch hat und habe einen Antrag auf Anerkennung des aktuellen Einkommens gestellt. Heute teilte man mir mit, dass der Antrag abgelehnt werde, da mein Einkommen trotz dieser Minderung immer noch zu hoch sei.
müsste denn nicht zumindest ab 1.1.2022 der Anspruch wieder bestehen, wenn ein neues Jahr beginnt und ich dann definitiv das ganze Jahr diese ca. 10 TE brutto weniger verdiene aufgrund der Familienpflegezeit?
Der Aktualisierungsantrag berücksichtig dein aktuelles Einkommen im Bewilligungszeitraum, ich schätze mal Oktober 2021 bis September 2022). Das ist wohl weiterhin hoch genug, für mich erstmal plausibel. Bei Bafög geht es nicht um ein Kalenderjahr, sondern um einen Bewilligungszeitraum.
Da mein Sohn nun seiner Ausbildung begonnen hat, fällt wohl ein Freibetrag weg, weshalb nun meine Tochter anstatt 386 Euro nun keine Förderung mehr erhält.
Bekommt der Sohn auch Bafög oder kann er sich mit deinem Gehalt selbst finanzieren? Da er keine Unterstützung mehr braucht, müsstest du rein rechnerisch jetzt mehr Geld haben, was du der Tochter geben kannst.
Zu den Nebenkosten:
- Werbungskosten
Sie betragen seit 2011 im Jahr mindestens 1.000 Euro, im Monat also ca. 83 Euro. Hat das Finanzamt darüber hinaus Werbungskosten anerkannt, werden diese beim BAföG ebenso berücksichtigt. Gibt es zur Anerkennung von Werbungskosten keinen schriftlichen Beleg vom Finanzamt, muss die Person, die das Einkommen bezieht, die Höhe der Werbungskosten gegenüber dem BAföG-Amt glaubhaft macht, also nachvollziehbar darlegen, dass die Kosten entstanden sind (VwV 21.1.16).
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen-eltern-ehegatte.php#netto
=> Es müssen also auch mehr als 1000€ Werbungskosten anerkannt werden.