Bafög - Wie wird das Einkommen meiner Schwester verrechnet?
Hallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich des baldigen Einkommens meiner Schwester und dessen Verrechnung mit dem (meinem) Bafög.
Meine Schwester beginnt ab Oktober eine Ausbildung bei der Polizei und bekommt da monatlich 1.000€ Gehalt.
Jetzt habe ich gelesen, dass von ihrem Brutto Gehalt 920€ Werbekostenpauschale und dann davon 21,3% Sozialkostenpauschale abgezogen werden. Gilt das dann für das Brutto Gehalt in einem gesamten Jahr oder im Monat?
Und dann stand da noch, dass 255€ vom Gehalt des Auszubildenden anrechnungsfrei bleiben würde. Wird der Betrag dann auch von dem Brutto Gehalt, nach Abzug der Werbungskostenpauschale under Sozialkostenpauschale, abgezogen? Monatlich oder im Jahr? Und dann soll das Restgehalt durch 12 Monate geteilt werden. Ist das dann der Betrag, der für mein Bafög angerechnet wird? Oder auch für uns beide, weil sie ja dann auch in einer Bafög-förderungsfähigen Ausbildung ist?
Und dann hab ich noch gelesen, dass es für schulpflichtige Kinder einen Freibetrag von 485€ gibt. Trifft das auch auf meine Schwester zu? Welche Freibeträge gibt es da? Oder wird nur das Einkommen verrechnet?
Irgendwie verwirrt mich das ganz schön. Und ich habe es mir mehrmals durchgelesen, aber kann es nicht wirklich verstehen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
2 Antworten
Alle Freibeträge etc. sind Jahresbeträge.
Frag am besten das Bafögamt.
Also wird mir dann dieser Endbetrag monatlich vom Bafög abgezogen?
Nein, Bafög interessiert keine Werbungskostenpauschale oder sonstiges. Das wäre Einkommenssteuerrecht, hat aber nichts mit Bafög zu tun.
Meine Schwester beabsichtigt nicht selbst Bafög zu beziehen.
würde sie auch gar nicht bekommen bei dem Gehalt.
Wie viel von den 1000€ wird dann angerechnet? Etwa alles?
Meine Schwester wird auch nicht mehr zuhause wohnen, sondern in die Stadt ziehen, wo sie die Ausbildung macht.
es wird GAR nichts angerechnet. Deine Eltern bekommen nur keinen Freibetrag für deine Schwester mehr. Mehr ändert sich nichts. Deine Schwester ist dir gegenüber ja nicht unterhaltspflichtig..
Hi,
da deine Schwester genug verdient um sich selbst zu unterhalten bekommen deinen Eltern keinen Freibetrag mehr für sie. Das heißt, dass anzurechnende Einkommen wird beim neuen Bewilligunhszeitraum weniger sein als sonst. Liegen deine Eltern trotzdem unter diesem anrechenfreien Betrag, ändert sich an deinem Bafögsatz nichts. Liegen sie drüber wird was abgezogen.
Bei Bafög geht es nur darum. ob die weiteren Kinder so wenig verdienen, dass sie noch von den Eltern unterhalten werden müssen oder nicht. Bei 1000€ brutto sind deine eltern raus und müssen deine schwester nicht mehr unterstützen. da geht es nur um Ja oder Nein.
Das andere hat nichts mit Bafög zu tun.
Also in etwa so?
12.000€ -920€ Werbungskostenpauschale -21,3% Sozialkostenpauschale = 8719,96 durch 12 Monate = 727,66€ minus den Freibetrag von 255€ = 471,66
Also wird mir dann dieser Endbetrag monatlich vom Bafög abgezogen? Oder verteilt der sich auf unser beides Bafög und uns wird jeweils die Hälfte vom Bafög abgezogen?
Meine Schwester beabsichtigt nicht selbst Bafög zu beziehen.