Wird die Halbwaisenrente vom Freibetrag (Bafög) abgezogen?

2 Antworten

Waisenrente und Waisengeld sind grundsätzlich als Einkommen anrechenbar.

Von der Waisenrente und dem Waisengeld werden, gemäß § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG, 125 € (ab 01.01.16 = 130 €) monatlich nicht angerechnet, wenn es sich um Studenten an Hochschulen/Universitäten handelt.