Steuererklärung nicht nötig wenn Einkommen unter Grundfreibetrag?

5 Antworten

Wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, braucht keine Steuererklärung abgegeben werden, wenn mit anderen Einkünften der steuerliche Grundfreibetrag von 8.354 € in 2014 bzw. 8.472 € in 2015 (Verheiratete das doppelte) überschritten wurden (§ 56 Nr. 2 a) EStDV - Einkommensteuerdurchführungsverordnung).

Vorausetzung ist zudem, daß man nicht aus anderen Gründen zur Abgabe verpflichtet ist (z. B. Lohnersatzleistungen, wie ALG-I; Krankengeld etc.)

Sollte er verheiratet sein und die Zusammenveranlagung gewählt werden, dann ist die Provision in die Steuererklärung aufzunehmen, da dann beide Einkünfte zusammengezählt werden.

Wenn, dann gehört das zu den sonstigen Einkünften des § 22 EStG - 256 € ist die Freigrenze - wenn diese überschritten wird, ist der gesamte Betrag zu versteuern; wenn der Freibetrag nicht erreicht wird, kann die Angabe in der Steuererklärung auch entfallen.

Es kommt auch mit auf die Steuerklasse an!

In welcher bist Du denn?

Weiterhin beachte:

Die einmalige Provision ohne das Lohnsteuer abgeführt wurde, kann schon dazu führen, dass Du eine Steuererklärung abgeben musst!

Siehe auch hier:

http://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/wann-unterliegt-man-der-steuererklaerungspflicht/

Es geht um ein Familienmitglied. Er ist nicht berufstätig und bekommt auch keine staatliche Unterstützung oder sonstiges. Er wohnt noch zu Hause und hat einfach keine Einnahmen. Dementsprechend hat er auch keine Steuerklasse. Die Provision hat er erhalten ohne dass ein Arbeitsverhältnis bestand, nämlich nur für die Vermittlung von Kunden. Also quasi einmalig bar auf die Hand. Es sind zwar ein paar Tausend Euro, allerdings sind seine Gesamteinnahmen noch unter dem Grundfreibetrag. Deshalb hab ich erstmal vermutet, dass die Abgabe einer Erklärung nicht nötig ist.

@GlennQuag

Wann besteht eine Steuererklärungspflicht ohne Arbeitslohn?

Aber auch dann, wenn man keinen Arbeitslohn bezieht, kann die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bestehen. Diese Steuererklärungspflicht gilt immer dann:

-Wenn die sonstigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Allerdings kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärung auch dann anfordern, wenn dies nicht der Fall ist.

-Wenn der Ehegatte Arbeitnehmer ist und eine der vorher genannten Bedingungen erfüllt

-Wenn ein Verlustvortrag durchgeführt werden soll

Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat oder selbständig ist, fordert das FA womöglich nach einiger Zeit die Steuererklärung. Da schreibt man dann rein, was man letztes Jahr eingenommen hat und damit ist die Sache dann erledigt.

Der junge Mann hat aber kein Gewerbe angemeldet. Er ist nicht berufstätig und wohnt noch zu Hause, also keine weiteren Einnahmen, auch kein Arbeitslosengeld oder Kindergeld.

@GlennQuag

Dann wird wohl auch kein Hahn danach krähen !

Ist die Provision abzugsfrei gewesen? Wenn nicht, kannst Du Steuern etc. über die St.Erklärung zurückholen. Sonst ist eine St.Erkl. nicht nötig.

Abzugsfrei? Was ist damit gemeint?

Es floss wohl eine Provision ohne Mehrwertsteuerausweis. Also bist du auch der Meinung, dass eine St.Erklärung aufgrund der Einnahmen unter dem Grundfreibetrag nicht nötig ist?

Eine gewerbsmäßige Vermittlung ist hier auch nicht zu unterstellen, weil es eine einmalige Sache war.

ist es dann nötig eine Steuererklärung abzugeben?

Ja.

Nach dem was ich bisher gefunden habe ist es wohl nicht nötig.

§§ 149 AO, 25, 46 Abs. 2 EStG, 56 EStDV.