Kann ein Elternteil beim "Antrag auf Kindergeld" direkt das Konto des Kindes angeben?
Kann ein Elternteil beim "Antrag auf Kindergeld" bei den Angaben zum Zahlungsweg direkt das Konto des volljährigen Kindes, für welches man Kindergeld beantragt, angeben oder darf man es nicht direkt auf dessen Konto einzahlen lassen?
lg Shavo
5 Antworten
Es ist möglich. Allerdings kann die Überweisung des gesamten Kindergeldes grundsätzlich nur auf ein Konto erfolgen. Solltest du also Geschwister haben für die deine Eltern auch Kindergeld beziehen, dann würde, sollte dein Konto im Antrag angegeben werden, auch das Kindergeld deiner Geschwister auf dieses Konto gezahlt werden. Ausserdem befreit es den berechtigten Elternteil nicht von seiner Mitteilungspflicht, auch wenn das Kindergeld nicht auf dessen Konto geht. Solltest du volljährig sein, in einer eigenen Wohnung leben und von deinen Eltern keinen Barunterhalt erhalten kannst du einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der Familienkasse stellen.
Das ist kein Problem !
Entweder gleich bei Antragstellung oder dann später per Veränderungsmitteilung mit dem entsprechenden Formular,was man auf der Seite der Familienkasse im Internet findet.
Doch, darf man. Ich bin gerade 18 und seitdem wird das Kindergeld direkt auf mein Konto überwiesen! (Aber vielleicht ist das von Bank zu Bank anders?)
Meine Eltern haben das so gemacht, seit ich 16 war. Gab keine Probleme und es hat auch keiner gefragt, wieso.
Warum sollte man das nicht dürfen?