Einkaufsmarkt -wer haftet bei Schäden?

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Er hatte sie noch nicht gekauft, also hätte er sie auch nicht bezahlen müssen . In den Laden würde ich keinen Fuß mehr setzen! Mir ist schonmal ähnliches bei unserer Penny-Markt Filiale passiert und es wurde ohne Murren gewischt - bezahlen musste ich natürlich auch nicht. Peinlich wars natürlich trotzdem.

dann kann ich in einen laden gehen,sachen fallen lassen und ich brauch die nicht zu bezahlen? ich glaube du irrst dich.

@husky70

ja, aber ich gehe doch nicht einkaufen um die Sachen dann herunter fallen zu lassen.

ja, das kann ja wirklich mal passieren, das war das erste mal. Ich glaube, er geht auch nie wieder hin. Liebe Grüße v. bienem.

@bienemaus63

Wenn man bewusst randaliert ist das natürlich etwas anderes. Aber dass einem etwas aus der Hand rutscht kann jedem passieren. Und wenn ich in Wirtschaftslehre richtig aufgepasst habe, gilt der Kaufvertrag im Supermarkt erst wenn ich die Ware auf das Band lege. Willenserklärung heißt das glaube ich. Ist schon was her aber müsste mich schon sehr täuschen..

@Avanina

herzlichlichen Dank, das hatte ich auch so gedacht. War ja nicht mit Absicht. LG

@bienemaus63

Natürlich muss man das bezahlen, auch wenns aus versehen passiert. Wenn man das Eigentum Anderer kaputt macht oder zerstört ist man zur Zahlung verpflichtet

Dein Sohn muss es bezahlen. Wenn jemand dein Handy in die Hand nimmt und es runterfallen lässt, ist es ja auch selbstverständlich das die Person dafur Haften muss. Meistens sind die Einkaufsmärkte so Kulant und lassen es durchgehen, aber nicht immer, wie man an dem Fall von deinem Sohn sieht.

es kommt doch auf den wert der ware an.

ich glaube, du verwechselst etwas, du kannst doch nicht einen Einkauf, den ich in einer Verkaufsstelle tätige mit einer privaten Sache vergleichen. Was hat denn ein Handy das mir gehört mit einer Ware, die ich kaufen möchte zu tun. Das ist der größte Quatsch was ich höre.

@bienemaus63

Die Sachen, die du im Laden kaufst, gehören auch jemanden. Also vorher erstmal überlegen, bevor man hier den Romeo raushängen lässt.

@desmondo

das hat mit Romeo nichts zu tun. Lese mal richtig !!!!!!

@bienemaus63

Sorry, bin Selbstständig und vertreibe auch einen Laden in dene ich Waren verkaufe. Ich weiß wovon ich rede. Danke.

@desmondo

na dann musst du ja so reden !!!!!!!

@bienemaus63

Liebe bienemaus, eigentlich sollte es schon der anstand Gebieten die Flasche zu bezahlen, schließlich wurde der Ladenbesitzer geschädigt

@allianzer

Ja, siehst du, da mein Sohn Anstand hat, hat er auch nicht diskutiert und den Schaden bezahlt. Somit ist dem Besitzer, im übrigen war es bei Norma, kein Schaden entstanden. Wir sind bis heute immer ehrlich durchs Leben gegangen und haben noch keinen geschädigt. Ich glaube, ich würde lieber etwas verschenken als nehmen. Das war bis jetzt immer meine Devise. Ich ärgere mich nur über einige Berichte, da wird mann ja schon als Dieb hingestellt. Ist schon übel. Liebe Grüße von bienemaus63

Hallo,

ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen.

Der Ladeninhaber hat Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Kunden, wenn diesen ein Verschulden trifft (ggf. auch leichte Fahrlässigkeit).

Wenn Waren unsicher aufgestellt sind und beim Berühren im Vorbeigehen zu Bruch gehen (oder die Kassiererin das Laufband auf "Schnellgang" schaltet) , ist der Laden selber Schuld.

Der Kunde hat das Recht, gegen die erhobenen Schadensersatzansprüche Gegenargumente anzubringen. Je nach Betrag kann es sinnvoll sein, den Fall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden. Auch die Abwehr von erhobenen Schadensersatzansprüchen gehört zu deren Aufgaben.

Viele Geschäfte verzichten in der Praxis aus Kulanz auf eine Berechnung (Konkurrenzsituation).

Wenn der Sohn von jemand anderes gestoßen wurde, kann diese auch der Schuldige sein. Der Marktbesitzer kann dann ggf. entscheiden, gegen wen er Ansprüche geltend macht.

Evtl. war es eine Kassiererin ohne Erfahrung und der Marktleiter wäre großzügiger gewesen. Evtl. nachträglich das (freundliche!) Gespräch mit dem Marktleiter suchen.

Gruß

RHW

Hei, ganz herzlichen Dank für deinen Bericht. Hilft mir sehr. Ja , leider musste mein Sohn für seine Schusseligkeit dafür bezahlen. Aber, das ist schon ganz oke und es läßt sich nunmalnicht änderen. Er hatte irgendwie beim Herausnehmen aus dem Warenkorb daneben gegriffen. Übrigends mein Sohn ist 40 J. , die meisten denken wahrscheinlich er ist noch jugendlich. Also nochmals vielen Dank und liebe Grüße von bienemaus63

@bienemaus63

Gern geschehen und Danke für das Kompliment!

Die meisten Verkäufer sind da kulant und berechnen einen nichts. Aber richtig ist es das man für diesen Schaden selbst gerade stehen muß und den eigentlichen Kaufpreis bezahlen muß. Der Markt kann ja die Flasche nicht weiter verkaufen. Es war Selbstverschulden. So ist das nun mal, leider!

Der Kunde haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Liegt das Verschulden beim Händler (z.B. unsicher aufgestellte Waren, die schon bei leichter Berührung herabfallen o.ä.), muss der Kunde dafür natürlich nicht haften. Entnimmt der Kunde jedoch eine Ware und lässt sie auf dem Wege zur Kasse fallen, haftet er für den Schaden.

na gut und wenn er z.Bsp. gestoßen wurde ?