Einhaltung der Kündigungsfrist meines Vertrages?

4 Antworten

Es ist irrelevant, wann du die Kündigung abschickst, sondern es kommt darauf an, wann sie - nachweisbar - beim AG ankommt.

Wenn du heute deine Kündigung abschickst, kannst du nicht davon ausgehen, dass die Post morgen dort ist. Und selbst wenn das so wäre, hättest du noch die Kündigungsfrist von einem Tag einzuhalten. Geht deine Kündigung nachweisbar am 01.06. dort ein, bist du mit Ablauf des 02.06. raus.

Wenn ich ohne Einhaltung der Frist Kündige soll ich eine Vertragsstrafe zahlen? 

Wenn das im Vertrag so vereinbart ist, solltest du nicht fristlos kündigen. Ein "mir ist der Arbeitsweg zu weit" ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Familiengerd  31.05.2016, 13:15

Was soll denn wohl als Vertragsstrafe anfallen können, wenn die Kündigungsfrist von 1 Tag nicht eingehalten wird (höchstens ein Tagesverdienst)?

DarthMario72  31.05.2016, 14:35
@Familiengerd

Oh, du kennst den Vertrag?

Familiengerd  31.05.2016, 19:32
@DarthMario72

Als "rhetorische" Frage gehe ich nicht weiter darauf ein ...

Eine Vertragsstrafe - sofern sie denn überhaupt wirksam vereinbart worden sein sollte - muss angemessen sein und sich z.B. an der Länge der Kündigungsfrist (als Indiz für die "Bedeutung", die der Arbeitgeber dem Arbeitsverhältnis beimisst) orientieren.

So wäre z.B. eine Vertragsstrafe von 1 Monatsentgelt bei einer Probezeitkündigungsfrist von 14 Tagen wegen unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers wirkungslos; erlaubt wäre dann höchsten eine Strafe in Höhe 1/2 Monatsentgelts!

Es macht sich überhaupt nicht gut, gleich nach einem Tag, das Handtuch zu werfen.

Wozu sollst du denn eine Strafe zahlen? Die eintägige Kündigungsfrist gilt dann für dich natürlich genau so

Du gehst doch dahin um Geld zu verdienen, nicht um Spass zu haben

97GHOST97 
Fragesteller
 31.05.2016, 11:48

Stimmt. Aber über 4 Stunden Fahrzeit am Tag ist echt nicht mehr schön, vor allem weil mir gesagt wurde es sei alles gut zu erreichen.

Wenn Du laut Vertrag innerhalb der ersten 2 Wochen die von Dir genannte Kündigungsfrist hast, kannst Du auch von einem auf den Tag kündigen.

Solltest Du allerdings durch eine solche Kündigung in Hartz 4 fallen, hast Du eine entsprechende Sperre zu erwarten.

heute schreiben und morgen (Abend) schon aus dem Arbeitsvertrag sein, ja das geht in dem Fall.

Aber nicht wenn du den Brief abschickst per Post. Erst wenn der AG deine Kündigung in den Händen hält, beginnt die Frist und nicht wenn du die Kündigung verfasst.

Daher ist es am besten, du gibst persönlich heute noch die Kündigung ab und morgen dann ist dein letzter Arbeitstag.