Eingliederungsvereinbarung bei Jobcenter kündigen?

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Gemäß § 15 SGB II Abs. 3 ist die EGV alle 6 Monate zu überprüfen und neu zu verhandeln. Damit ergibt sich auch das eine Gültigkeit über 6 Monaten nicht akzeptiert werden muss.

Deine EGV kündigst Du schriftlich per Einschreiben bzw. gibst diese Persönlich ab und lässt die den Eingang des Schreibens auf einer Kopie deiner Kündigung schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigen.

In der Regel bekommst Du dann eine Einladung zum Gesprächstermin um dich umstimmen zu wollen. Wenn Du zu diesen Termin hingehst dann nehme grundsätzlich 2 !! Beistände mit. Beistand kann jeder machen der volljährig ist. Der Beistand sollte aber weder mit Dir verwandt oder verschwägert sein, weil sonst seine Glaubwürdigkeit angezweifelt werden kann.

Sollte dir die EGV per Verwaltungsakt mit der Post zugeschickt werden, so ist sie zwar sofort gültig, aber gegen den verwaltungsakt hast Du das recht des Widerspruches. Die sofortige Gültigkeit kann man aber über einen Eilantrag an das zuständige Sozialgericht ausser Kraft setzen lassen. Eilanrträge sind kostenlos

gehe am besten zu einer Beratungsstelle für Arbeitslose, die wissen noch mehr und helfen dir wie du da vorgehen kannst. Beratungen machen Besipielsweise: Gewerkschaften (für Mitglieder), Carritas, Arbeitslosenverbände und Vereine für Arbeitslose !!

Lass Dir nicht drohen von den SB´s. Das muss man sich nicht bieten lassen.

Solltest Du die deutschen Sprache nicht verstehen weil du aus dem Ausland kommst, so hast Du Anspruch auf einen Dolmetscher, welcher Dir vom Amt gestellt werden muss.

Gute Tips und hilfen gibt es unter HartzIV. org und Elo-forum.org

Wenn du die  Eingliederungsvereinbarung kündigst, wird sie dir erneut zugestellt mit Zustellungsurkunde, und erlangt dadurch Rechtskraft.

Geh schnell zu deiner Arbeitsvermittlerin und beantrage 3 Tage vom Jahresurlaub.

Im allerallerallerschlimmsten Fall mußt Du 1-2 Tage schwänzen, da gibt es dann Ärger, aber es läßt sich überleben.