Eingliederungsvereinbarung bei Jobcenter kündigen?
Guten Tag Ich habe einige fragen bezüglich der Eingleiderungsvereinbarung beim Jobcenter.
1.Kann man den Vertrag bis 2020 vereinbaren ? Gibt es nicht eine 6 Monate Reglung ?
2.Ich habe die Eingliederungavereinabeung unterschrieben mit eine Maßnahme ab den 27.03.2017 am nächsten Tag habe ich einen Untermietvertrag unterschrieben der am 1.4 beginnt. Am gleichen Tag habe ich mit mein sachbaeratbeitet gesprochen das ich diesen Vertrag( EGV) kündigen möchte da etwas Neues passiert ist und ich es nicht schaffe den Umzug zu bewerkigen und gleichzeitig eine Maßnahme von 9/17 Uhr zu machen und ich großen Stress habe. Der sage nur nein wir können das nicht machen und das ich dahin gehen muss und das ich schon lange arbeitslos bin ich bin jetzt genau seit 2 Monate und 2 Wochen arbeitslos ein abgessloasene Ausbildung habe ich ebenfalls.
Meine Frage ist wie kündige ich diese EGV um somit nicht zur Maßnahme zu müssen ich fühle mich unter Druck gestellt.
2 Antworten
Gemäß § 15 SGB II Abs. 3 ist die EGV alle 6 Monate zu überprüfen und neu zu verhandeln. Damit ergibt sich auch das eine Gültigkeit über 6 Monaten nicht akzeptiert werden muss.
Deine EGV kündigst Du schriftlich per Einschreiben bzw. gibst diese Persönlich ab und lässt die den Eingang des Schreibens auf einer Kopie deiner Kündigung schriftlich mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
In der Regel bekommst Du dann eine Einladung zum Gesprächstermin um dich umstimmen zu wollen. Wenn Du zu diesen Termin hingehst dann nehme grundsätzlich 2 !! Beistände mit. Beistand kann jeder machen der volljährig ist. Der Beistand sollte aber weder mit Dir verwandt oder verschwägert sein, weil sonst seine Glaubwürdigkeit angezweifelt werden kann.
Sollte dir die EGV per Verwaltungsakt mit der Post zugeschickt werden, so ist sie zwar sofort gültig, aber gegen den verwaltungsakt hast Du das recht des Widerspruches. Die sofortige Gültigkeit kann man aber über einen Eilantrag an das zuständige Sozialgericht ausser Kraft setzen lassen. Eilanrträge sind kostenlos
gehe am besten zu einer Beratungsstelle für Arbeitslose, die wissen noch mehr und helfen dir wie du da vorgehen kannst. Beratungen machen Besipielsweise: Gewerkschaften (für Mitglieder), Carritas, Arbeitslosenverbände und Vereine für Arbeitslose !!
Lass Dir nicht drohen von den SB´s. Das muss man sich nicht bieten lassen.
Solltest Du die deutschen Sprache nicht verstehen weil du aus dem Ausland kommst, so hast Du Anspruch auf einen Dolmetscher, welcher Dir vom Amt gestellt werden muss.
Gute Tips und hilfen gibt es unter HartzIV. org und Elo-forum.org
Ist zwar nicht Reinickendorf. Aber Wedding Leopoldplatz ist auch gut zu erreichen. Schau mal hier nach:
https://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/beratung-service/sozialberatung
Wenn du die Eingliederungsvereinbarung kündigst, wird sie dir erneut zugestellt mit Zustellungsurkunde, und erlangt dadurch Rechtskraft.
Geh schnell zu deiner Arbeitsvermittlerin und beantrage 3 Tage vom Jahresurlaub.
Im allerallerallerschlimmsten Fall mußt Du 1-2 Tage schwänzen, da gibt es dann Ärger, aber es läßt sich überleben.
Was für ein Jahresurlaub gibt es sowas ?
3 Wochen jährlich, beim Arbeitsvermittler anzumelden: Ortsabwesenheit.
...und sich dadurch keine Weiterbildung verschiebt.
Problem.
Vielen vielen Dank für die hilfreiche und schnelle Antwort
Kennen Sie eine Beratungsstelle in Berlin Reinickendorf ?