Eingliederungsvereinbarung trotzdem jobcenter abmelden?

3 Antworten

Natürlich, die Eingliederungsvereinbarung gild ja nur für den Zeitraum, in dem du Gelder vom JC bekommst. Meldest du dich ab, bekommst du ja auch kein Geld vom Amt, also können die auch von die nichts fordern.

Die sollte aber klar sein wovon auch immer du dann leben willst, in Deutschland hersch KV-Pflicht und auch die musst du dann selber zahlen.

natürlich. du kannst dich jederzeit vom jobcenter abmelden. die egv hat damit nichts zu tun.

Man kann alles, welche Konsequenzen auf einen zukommen ist eine andere Angelegenheit. Wenn du aber kein Job hast, dann besuch es weiter.