Ich habe die neue Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter nicht unterschrieben. Was kommt auf mich zu?

7 Antworten

So kommt man im Leben ganz gewiss weiter.

Wie kann man es so weit kommen lassen, dass man sanktioniert wird?

Ich hatte auch mal Hartz IV. Mensch, krieg Deinen 0rsch hoch und beweg was! Vor allem bei dem Wetter. 

Du willst ordentliches Fressen, eine würdevolles Leben in einer anständigen Wohnung und Glücklichsein. 

Nicht dass alle Maßnahmen sinnvoll wären, aber wenn Du voran kommen willst, dann Spiel deren Spiel mit.

Die Eingliederungsvereinbarung liest sich schlimm, doch eigentlich geht es nur darum, dass man eben selbst auch was versucht zu bewirken. Dort steht ja nicht drin, dass Du bestraft wirst wenn Dich keiner einstellen will! 

Echt, bekomme die 4 Buchstaben hoch. So viele sind zwar ihres Jobs überdrüssig und wollen manchmal einfach alles hinwerfen, doch das ist tausend Mal besser als mit Hartz IV dahin zu vegetieren und dabei noch ständig Angst haben zu müssen, dass es durch Sanktionen noch weniger werden könne.

Ganz ehrlich: ich an Deiner Stelle würde kooperieren und vollständig mitwirken. Die zahlen Dir sogar alles was Dich unterstützen kann. Coaching, Theraphie, whatever. 

Schon der Gedanke daran unterwegs das Frühstück beim teuren Bäcker am Bahnhof kaufen zu können ohne auch nur im Geringsten den Geldbeutel zu belasten statt auf Nahrungsmittelspenden wie von der Tafel angewiesen zu sein, sollte einen dazu bringen, dem gemeinsamen Ziel "erster Arbeitsmarkt" zusammen mit dem Jobcenter entgegen zu laufen. 

Und ich muss aus eigener Erfahrung berichten: kein Job ist so schlimm wie Hartz IV.

Das nicht unterschreiben einer EGV - darf nicht sanktioniert werden !

Du bekommst diese dann per Verwaltungsakt mit einer Rechtsmittelbelehrung zugeschickt und dann kannst du dagegen fristgerecht einen Widerspruch mit Begründung einlegen.

Aber dieser Widerspruch schützt dich dann auch vor einer evtl.Sanktion nicht,denn auch dann musst du dich an deine Mitwirkungspflicht halten und nichts anderes wird normalerweise in einer EGV - vereinbart.

Zu deinen Mitwirkungspflichten gehört z.B. deine Bemühung deine Bedürftigkeit zu verringern bzw.ganz zu beenden und dazu gehören auch Bewerbungen.

Solltest du also z.B. diese EGV - nur abgelehnt haben weil es dir zu viele Bewerbungen sind,diese aber noch im Rahmen liegen würden,dann kann dementsprechend sanktioniert werden,wenn du weniger Bewerbungen vorweist.

Dagegen solltest du dann natürlich auch einen Widerspruch mit Begründung einlegen.

Es wird dann entschieden ob dein Widerspruch gegen die EGV -Erfolg hatte oder nicht und wenn deinem Widerspruch abgeholfen würde,also Erfolg gehabt hätte,dann muss natürlich auch die Sanktion zurück genommen werden,also auch dieser Widerspruch Erfolg haben.

hallo,

nein das muss man nicht. du bekommst sie dann als VA (verwaltungsakt) zwangsweise per post zugestellt und aufgezwungen. du kannst dann aber gegen eine als VA aufgezwungene EGV widerspruch einlegen und notfalls vor das sozialgericht gehen. bis zum widerspruchsurteil oder gerichtsurteil behält der inhalt dieser EGV seine rechtskräftigkeit! bei all diesen oben genannten aktionen bekommst du weiterhin deine vollen leistungen. es gibt, unter garantie, keine sanktionen! lass dir von den anderen die sich nicht auskennen, keine angst machen! 

mfg

Du wirst die EGV als Verwaltungsakt zugeschickt bekommen, wenn Du gar nicht unterschreibst. Sanktioniert darfst Du deswegen nicht werden.

Du könntest Deine Änderungswünsche einbringen - hab ich auch gemacht - und dann unterschreiben, wenn der SB einverstanden mit Deinen Änderungen ist.

Achso bekomme ich danach nochmal Zeit zum überlegen ?

Du mußt die Eingliederungsvereinbarung nicht an Ort und Stelle unterschreiben - das ist richtig ... du hast das Recht die die Zeit zu nehmen diese anwaltlich prüfen zu lassen und bei formellen Fehlern oder einem Inhalt der dem gängigen Recht widerspricht die Unterschrift ablehnen.

ABER: Ist die EV rechtlich einwandfrei und du unterschreibst die nicht, mußt du mit Sanktionen rechnen .. diese würden dann den weiteren mit denen du scheinbar rechnest noch hinzugefügt werden.

Was wird denn in deiner EV verlangt dass du die nicht unterschreiben willst ?

Eigentlich liegt die EDV reinsachlich noch im Rahmen.(Ich hab das zwar nicht komplett durchgelesen) Die Sache ist die, das der Berater die ganze Zeit nach Gründen sucht, mir das Geld zu streichen und mir Mahnungspapiere nach Hause schickt. Dann dachte ich mir, das ich sowieso eine 100 prozentige Sperre kassiere also wollte ich einfach den Kontakt mit denen brechen und nicht unterschreiben ;)

@international90

die Kürzung geht ab da los wo dich der Sachbearbeiter bittet, dass du ihm die unterschriebene Vereinbarung zurückgibst und du das ohne triftigen Grund nicht tust.

@international90

Wenn du Kontakt mit den achsoguten Monstern brechen möchtest,musst du dich vom Jobcenter ganz abmelden

Ist die EV rechtlich einwandfrei und du unterschreibst die nicht, mußt du mit Sanktionen rechnen .

Nein.

Alles was Ihnen passieren darf, wenn Sie nicht unterschreiben ist, dass man Ihnen einen Bescheid gibt oder schickt, der sich
“Eingliederungsbescheid” oder “Verwaltungsakt zum Ersatz einer
Eingliederungsvereinbarung” oder ähnlich nennt.

http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/eingliederungsvereinbarung/