Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben empfehlenswert was hat es für Konsequenzen für mich?

6 Antworten

Du musst   das nicht unterschreiben  wen es zb nur um die Bewerbungen  geht hat das  bundesverwaltungs gericht das so entschieden das es keine folgen haben darf  In diesem beispiel war weder eine Rechtsbelehrung noch eine Dauer vermerkt noch das man das nicht unterschreiben muss  das wurde vom Gericht als Nötigung  gesehen da es keinen  Vorteil sondern nur Nachteile für den arbeitslosen hatte. und es zwang war!

Da sich das Amt nicht an  die Egv halten muss ist das  sinlos  das in diesem Fall zu unterschreiben und  wollen die das mit dem Verwaltungsakt machen kann man den widersprechen den oft wird die egv nur genutzt um   Gelder zu streichen die  die ohne die EGV nicht streichen dürfen!

Was anderes wäre es wen es um ein sinnvolle Maßnahme gehen würde!

Die Auskunft von Amt wird nie   komplett sein  suche dir lieber  die antworten zb  in den Daten beim Bund oder  bei arbeitslosen Foren auch wen die nicht immer aktuell sind    ist das oft dennoch  informativ!

Du kannst ja zb   das  so begründen das du nicht wilst das das amt sich bei deiner bewerbungstelle meldet weil so schon deswegen   Leute die stelle nicht bekommen haben weil das amt ständig genervt hat!

hallo,

bisher hast du nur mist als antwort bekommen, von leuten die keine ahnung von der materie haben, aber sei's drum!

eine EGV muss man nicht unterschreiben. du bekommst sie dann als VA (verwaltungsakt) zwangsweise per post zugestellt und aufgezwungen. du kannst dann aber gegen eine, als VA, aufgezwungene EGV widerspruch einlegen und notfalls vor das sozialgericht gehen. bis zum widerspruchsurteil oder gerichtsurteil behält der inhalt dieser EGV seine rechtskraft! bei all diesen oben genannten aktionen bekommst du weiterhin deine vollen leistungen. es gibt, unter garantie, keine sanktionen! lass dir von den anderen die sich nicht auskennen, keine angst machen! 

mfg

Ergänzend zur Antwort von @Poldile, die es genau richtig geschrieben hat:

Hör Dir auf YouTube (google so) die hervorragende Information zu Eingliederungsvereinbarungen von einer Fachfrau an:

alg ii eingliederungsvereinbarung 1

https://youtube.com/watch?v=msOcuQYUGQM

Diese Info besteht aus sieben kleinen Teilen. Die Fortsetzungen findest Du auf YouTube rechts neben dem Video.

Die EGV ist ein Vertrag zwischen dem Jobcenter und Dir. Ein Vertrag zwischen zwei Parteien wird ausgehandelt, normalerweise so, dass beide Seiten damit zufrieden sind.

Empfehlenswert ist, dass Du Dich zum Gespräch über die EGV von einem Beistand / Ämterlotsen begleiten lässt (dazu gleich mehr). Bist Du nicht darauf vorbereitet, dass solch ein Gespräch ansteht, bitte freundlich um einen neuen Termin (zu dem Du dann mit Ämterlotsen hingehst - Achtung! dies nicht ankündigen!).

Lass Dich nicht dazu drängen, sofort im Jobcenter die EGV zu unterschreiben, sondern nimm sie mit nach Hause, damit Du sie in Ruhe prüfen kannst. - Sehr empfehlenswert ist es, wenn Du damit zu einer Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe gehst (google so mit Deinem Wohnort oder dem nächstgrößeren), damit sie dort geprüft wird.

Gibt es keine Arbeitsloseninitiative bei Dir, kannst Du auch zu einer Sozialberatung gehen. - Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).

Wenn Du keine EGV unterschreibst, wird statt dessen ein Verwaltungsakt erlassen. Wie hier schon geschrieben, kannst Du gegen den Einspruch einlegen und auch klagen, doch haben Deine eingelegten Rechtsmittel KEINE aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Du musst das tun, was in dem Verwaltungsakt verfügt wurde.

Verstößt Du gegen die Auflagen im Verwaltungsakt (oder gegen die ausgehandelte EGV), kann es Dich sehr teuer kommen. Denn man kann Dir dann eine Rechnung aufmachen, was das Jobcenter an Gelder hätte einsparen können, wenn Du durch Befolgung der Auflagen in den nächsten Jahren einen Job gehabt hättest. (Das ist sehr übel - wichtig ist, dass Du dies weißt.)

Es ist also allemal besser, eine EGV auszuhandeln (mit einem Ämterlotsen an Deiner Seite ist das Verfahren allgemein fairer).

.

Nun meine Hinweise - auch zu Beiständen / Ämterlotsen zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

.

Achtung! sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen
schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir
eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen
mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative /
Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung
wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr
schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Natürlich muss du die EGV nicht unterschreiben, allerdings wird dann ein Verwaltungsakt gestartet der dich dazu ermuntern soll, die EGV doch zu unterschreiben.

Solltest du dem wiederholt nicht Folge leisten, werden dir relativ kurzfristig Sanktionen widerfahren, weil du dem Grundsatz "Fördern und Fordern" nicht folgst.

Auf der einen Seite möchtest du sicherlich Sozialleistungen beziehen, auf der anderen Seite ergeben sich durch den Bezug von Sozialleistungen Verpflichtungen, wie z.B. die EGV, denn schließlich musst du ja mitwirken deine Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich wieder zu beenden.

Wenn du dich grundsätzlich weigerst das Teil zu unterschreiben, werden dir über kurz oder lang die Leistungen vollends gestrichen.

Allerdings kannst du gegen die EGV klagen, der Rechtsweg steht dir frei.

Um das zu umgehen, könntest du selbst deinen Antrag auf Bezug von Sozialleistungen zurücknehmen, denn wenn du keine Leistungen beziehst, kann dich auch niemand zwingen eine EGV zu unterschreiben.

Also wäre es ratsam es zu unterschreiben wie lang ist so ein EGV gültig?

@verreisterNutzer

Bis August 2016 war die EGV auf 6 Monate beschränkt meines Wissens nach. Danach erfolgte eine Änderung der Gültigkeit "bis auf Weiteres", was bedeutet dass es anschließend durch eine neue EGV oder die Aufnahme einer Arbeit beendet wird.

Insofern ist die aktuelle EGV ohne wirkliche Frist.

Das alles kannst du aber auch erfahren, indem du dich mit deinem zuständigen Berater vom AA/JC unterhältst.

Ob es ratsam ist, musst du für dich entscheiden.

Entweder du stellst dich quer, unterschreibst nicht und gehst den Rechtsweg.

Oder du hast Interesse an der vollen Leistung um kurzfristig wieder in Arbeit zu kommen, dann unterschreibe.

lasse dch beraten bei der gewerkschaft, anwalt usw.