Jobcenter. Eingliederungsvereinbarung bei Bundesfreiwilligendienst rechtskräftig??

3 Antworten



Da du einen Bundesfreiwilligendienst machst, musst du wahrscheinlich keine Bewerbungen nachweisen, dein Arbeitsvermittler ist - intern - trotzdem verpflichtet eine Eingliederungsvereinbarung mit dir abzuschließen. Im Grunde wirst du aber zu nichts verpflichtet, außer in Rgelmäßigen Abständen, in deinem Fall ca. alle drei Monate vorzusprechen. Das macht man auch mit Leuten, die arbeiten gehen und zusätzlich ALG II beziehen auch. Da steht meistens als Verpflichtung drin "Einhaltung der Termine", nichts weiter.


Ja, wenn du diesen privatrechtlichen Vertrag unterschieben hasst, ist dieser gesetzlich bindend und gültig.

Rechtlich hättest du die Unterschrift verweigern können, dafür darf man dir deinen Anspruch nicht verweigern.

Du hättest die EV - gar nicht vor Ort unterschreiben müssen,dann hätte man sie dir per Verwaltungsakt zukommen lassen,also in Form eines Bescheides mit einer enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung !

Gegen diese hättest du dann nach Erhalt fristgerecht innerhalb von 1 Monat einen schriftlichen Widerspruch einlegen können.

Normalerweise ist diese Rechtsbehelfsbelehrung auch schon auf der EV - enthalten die du vorgelegt bekommen hast,kommt halt auch immer auf den SB - an der diese erstellt.

Wenn darin aber nichts von Bewerbungsbemühung stand,dann musst du auch keine nachweisen und wirst auch keine Stellenangebote bekommen,wirst dann ggf.alle paar Monate mal zum persönlichen Gespräch eingeladen,aber das ist ganz normal,dass werden auch Menschen die Vollzeit arbeiten gehen,so wie du derzeit auch.

Ein freiwilliger Dienst ist zumindest unter 25 Jahren ein wichtiger Grund der Vermittlung in Beschäftigung nicht zur Verfügung stehen zu müssen und darunter zählt dann natürlich auch das die Bewerbungen entfallen müssten.

Das zählt auch über 25 als wichtiger Grund

@herzilein35

Da habe ich etwas anderes gelesen !

Als wichtiger Grund gilt es auf jeden Fall,wenn der junge Erwachsene noch unter 25 ist und zu einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehört,gemeint ist die BG - zusammen mit den Eltern.

Gelesen habe ich das irgendwo in einem Bericht von einer sozialen Beratungsstelle.

Grund war nach deren Ansicht der,dass man unter 25 wohnhaft bei den Eltern ohne bzw.mit geringem Einkommen in der Regel zur BG - der Eltern gehört,ist man dann min.25 bildet man immer seine eigene BG - egal ob bei den Eltern oder im eigenen Haushalt.

Demnach soll dann nach deren Ansicht der erste Arbeitsmarkt vorrangig sein,um so seinen Lebensunterhalt so gut es geht selber decken zu können.