Eingangsrechnung - Was zählt Rechnungsdatum oder Tag der Bezahlung?

2 Antworten

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG ist es für den Vorsteuerabzug ausreichend, wenn die Rechnung vorliegt und wenn die Gegenleistung ausgeführt worden ist. Bezahlt muss die Rechnung für den Vorsteuerabzug noch nicht sein.

Das hat aber nichts mit der Gewinnermittlung zu tun, bei dieser kommt es auf den tatsächlichen Zahlungsfluss an.

Hallo.

Du macht 2 Listen die jeweils für das 1. und andere
Quartal gilt.

Das sind Abgrenzungsposten. Einmal die Rechnung im alten Monat und die Zahlung im anderen Quartal.

Wir habe das bis vor einigen Jahre nur am Jahresende gemacht.

zum Jahresende und Anfang.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wurzlsepp668  13.07.2019, 21:49

ähm, bei einem EÜRler gibt es KEINE Abgrenzungsposten

wurzlsepp668  15.07.2019, 18:42
@Bley1914

ähm, wo mach ich mich lustig, wenn ich dich darauf hinweise, dass deine Antwort Quatsch ist?

war aber klar, dass vom Antwortgeber "mimimi" kommt