Kleinunternehmer Rechnung - Wird Rabatt steuerlich beachtet?

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Steuerlich wird immer der tatsächliche Rechnungsbetrag als Einnahme verzeichnet, zumindest so lange, wie es sich bei einem gewährten Rabatt, oder allgemeiner formuliert Preisnachlass um branchenübliche Nachlässe handelt. - In deinem Fall also ohne Bedenken.

Wichtig ist nur, dass der tatsächliche Preis aus der Rechnung ersichtlich ist.

Auch die Umsatzsteuer wird nur auf den tatsächlichen Rechnungsbetrag, den Nettobetrag erhoben. Rabatte müssen nicht in der Steuererklärung extra erwähnt werden. - Sie fließen ja über den Nettorechnungsbetrag in jede Steuererklärung ein.

Danke für den Stern!

Ok, also heißt das nun, ich habe z.B. als Rechnungsbetrag:

100€ netto, wären ja 119€ brutto bei 10% Rabatt dann 90€ netto und 107,10€ brutto

Auf der Rechnung steht dann

Einzelpreis + Gesamtpreis = Zwischensumme 100€ - 10% Gesamtrabatt = 90€ zuzügl. Steuer 17,10€ = 107,10€ Gesamtbetrag

Und in der Steuer wird nun lediglich die 90€ netto (107,10€ brutto) angegeben.

Die 100€ Ausgangspreis finden keinerlei Beachtung durch die Steuer, sind lediglich für mich rein informativ, das es der Ausgangspreis war ?

Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht in Anspruch nimmst und USt in Rechnung stellst und abführst, verringert der Rabatt auf den Nettopreis auch die Steuer.

Bsp. Nettorechnungspreis 55€ minus 10% Rabatt = 50€ zzgl. 19%MwSt (9,50€) = Bruttorechnungsbetrag 59,50€.

Rabatte müssen nicht in der USt-VA aufgeführt werden. Sie gehen ja aus der Buchhaltung hervor (hoffe ich;-))