Buchhaltung, wie bucht man ein PC aus einem EU-Land?

6 Antworten

Ins Anlagevermögen natürlich allgemein nur buchen, wenn die jeweiligen Betragsgrenzen überschritten sind.

Achja, ich würde dringend zumindest einen Grundlagenkurs in Buchhaltung anraten, ein - wenn auch "fundiertes" ;-) - Halbwissen reicht hier nicht aus!

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Unternehmer den PC vor Ort in den Niederlanden erworben hat und deshalb die ausgewiesene USt niederländische USt ist. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb (mit "Reverse Charge") liegt nur vor, wenn die Ware vom Verkäufer aus den Niederlanden ausgeführt bzw. versendet wurde. Vom o.g. Fall ausgehend, kann man entweder a) die Rechnung brutto einbuchen ins Anlagevermögen und abschreiben, die VoSt ist dann weg, oder b) die niederländische VoSt erstatten lassen, also netto + ausländische USt buchen, das ist aber ein relativ aufwändiges Verfahren und lohnt sich nur bei entsprechend hohen VoSt-Beträgen. Beide Buchungen aber gegen das Anlagevermögen (SKR03 z.B. 0410 "Betriebsausstattung" oder 0480 "GWG"). Fazit: Ein vermeintlich günstiger Kauf im EG-Ausland lohnt nur, wenn die Ware ohne USt versendet und berechnet wird, dann kommt das praktische "Reverse Charge"-Verfahren zur Anwendung (eine Erklärung dazu würde hier zu weit führen, einschlägige Literatur lesen der StBer fragen).

Das kann kein innergemeinschaftlicher Erwerb sein, wenn auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb kann nur vorliegen, wenn der Unternehmer dem Lieferanten aus einem anderen EU- Land seine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer mitteilt. 

Dann kommt die Ware unbelastet mit der Umsatzsteuer des Lieferlandes in Deutschland an.

In Deutschland wird dann durch Umsatzsteuer- Zusatzschlüssel erreicht, dass zugleich Umsatzsteuer und Vorsteuer gebucht wird.

Wenn es kein Automatikkonto wie beim Wareneingang ist, wird das Konto um den EU- Schlüssel 19 (Umsatzsteuer/Vorsteuer 19 % ) ergänzt.

Wenn eine Steuer ausgewiesen ist, kanns ja kein Innergemeinschaftlicher Erwerb sein, da dies für den Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bedeuten würde. Aber offensichtlich ist ja im Sachverhalt nichts steuerfrei. Gesamtbetrag also auf  Sachanlagenkonto, die ausgewiesene ausländische Steuer ist ncht abzugsfähig.

Er könnte sich höchstens die niederländische Umsatzsteuer noch als Vorsteuer erstatten lassen. Dazu müsste er das deutsche Finanzamt finden, dass für die Vorgänge mit den Niederlanden zuständig ist und könnte dort weitere Erkundigungen einholen.

In den Niederlanden ist der jetzt gültige USt Satz 21 %, es muss sich hier um ein normales Inlands-Geschäft handeln. Leider fehlt zur Beantwortung der Frage eine wichtige Information, wie hoch der Preis des PC ist, hast du einfach weggelassen. Ich unterstelle mal der Preis ist 500.- Euro  USt = 95.- Euro

Buchung:

0410 Geschäftssausstattung 500.- Euro und 1576 Vorsteuer 19 % 95.- Euro an 1600 Lieferantenverbindlichkeiten 595.- Euro