Einfach als Besucher zur Gerichtsverhandlung gehen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich sind. Man kann also einfach in den Zuschauerraum gehen und sich dort die Verhandlung angucken.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise sind Familiensachen nicht öffentlich, da sie keinen anderen etwas angehen.

In deiner Frage geht es wahrscheinlich um eine Strafsache. Gerichtsverhandlungen in Strafsachen sind in der Regel öffentlich. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das kann beispielsweise so sein, wenn ein Opfer einer Straftat aussagt und diese Aussage vor Publikum dem Opfer nicht zugemutet werden kann (zB bei Vergewaltigungen). Außerdem ist die Verhandlujng nicht öffentlich, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen Jugendlichen handelt, d.h. der Angeklagte bei der Tat unter 18 Jahren alt war.

D.h. wenn dein Freund noch keine 18 Jahre alt war bei der Tat, dann darfst du nicht zugucken - auch dann nicht, wenn dein Freund das möchte. Ist er über 18, so darfst du die Gerichtsverhandlung besuchen.

Normalerweise sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, da kannst Du also - wie jeder andere - einfach hingehen. Strafverhandlungen gegen Jugendliche sind allerdings nicht öffentlich, wenn es also ein Strafverfahren sein sollte und der Freund unter 18 ist, geht das vermutlich nicht.

Wenn die Verhandlung öffentlich ist, kannst du einfach so hin als Zuschauer. Meistens sind die Termine wo es um Minderjährige geht nicht öffentlich, dann kannst du natürlich nicht mit rein.

Normalerweise kannst du als Zuschauer hingehen. Wenn die Sitzung "nicht öffentlich" ist, hast du keine Berechtigung.

Wenn die Verhandlung öffentliche ist kannst du einfach hingehen.