Dürfen bei minderjährige zuschauer im gericht dabei sein?

5 Antworten

Das hängt davon ab, ob die Verhandlung öffentlich ist. Wenn ja, dann dürfen Zuschauer dabei sein. Das Alter spielt keine Rolle. Manchmal sind sogar ganze Schulklassen da und schauen sich eine Verhandlung an.

bei minderjährigen sind verhandlungen nicht öffentlich...

Wenn beide Täter zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht volljährig sind, dann ist die Verhandlung nicht öffentlich und es sind keine Zuschauer zugelassen. Bin mir aber nicht sicher, inwieweit die Tatopfer ein Anwesenheitsrecht haben - zumindest ggf. nach ihrer Zeugenaussage. Ansonsten wäre die Verhandlung öffentlich und dann spielt das Alter der Zuschauer überhaupt keine Rolle.

Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind grundsätzlich nicht öffentlich.

Ausnahmen kann es geben, wenn die Beteiligten über 18 sind, was hier jedoch nicht der Fall ist.

generell ja, alles ist öffentlich mit einschränkungen!

Das ist sachlich falsch. Jugendgericht ist generell nicht öffentlich.

Das ist sachlich falsch. Jugendgericht ist generell nicht öffentlich.

Das ist sachlich falsch. Jugendgericht ist generell nicht öffentlich.

@Reling

ja man versteht es auch, wenn man es 1 mal schreibt.

@dasding111

Das ist ein Systemfehler, der hier bei gf hin und wieder auftaucht.

Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind NIE öffentlich. § 48 JGG

Dooch, wenn das Licht neben der Tür grün leuchtet darf man rein, hab auch schonmal iwo mitgeguckt. Aber das sind dann immer Erwachsene..

@KuekenSuperstar

ja weil das licht nicht grün leuchtet wenns minderjährige sind du flegel

Edit. sry