Wie oft wird mal vor Gericht vorgeladen, als Zeuge?

2 Antworten

Als Zeuge wirst Du in der Regel nur einmal vor Gericht vernommen. Lediglich in seltenen Fällen lädt das Gericht Zeugen mehrfach. Am Anfang der Verhandlung begrüßt Dich der oder die Vorsitzende und wird Dich über Deine Pflichten als Zeuge belehren (die Wahrheit sagen, nichts dazu erfinden, nichts weglassen, sagen, falls Du Dich nicht oder nicht mehr ganz genau erinnern kannst sowie Zeugnisverweigerungsrechte). Dann gehst Du erstmal raus und wartest, bis Du aufgerufen wirst. Manchmal endet die Verhandlung dann schon, obwohl der Zeuge überhaupt nicht ausgesagt hat. Meistens wirst Du dann aber vom Gericht, vom Staatsanwalt und vom Verteidiger zur Sache befragt. Danach darfst wirst Du in der Regel vom Gericht formell entlassen, danach darfst Du sofort wieder gehen. Nur selten schickt das Gericht einen Zeugen nochmal nach draußen, falls er nochmal gebraucht wird. Wenn Du entlassen wirst, bekommst Du einen Zeugenentschädigungsbogen, mit dem Du zur Zahlstelle gehen und Deine Fahrtkosten, Verdienstausfall etc. geltend machen kannst. In öffentlichen Verhandlungen (das sind die meisten, nichtöffentlich sind z.B. Jugend- oder Jugendschutzsachen) darfst Du Dich nach Deiner Aussage aber auch gern nach hinten setzen und den Rest der Verhandlung mit anhören (aber nur anhören, nichts mehr sagen). Nach der Entlassung ist das aber wie gesagt völlig freiwillig.

Ich war einmal als Zeugin im Gericht und musste nur meine Aussage fuer die Staatsanwaltschaft machen und musste dann wieder raus aus dem Saal und durfte auch gehen. Das war allerdings keine oeffentliche Verhandlung, da ist das evtl. anders. 

Frag doch einfach deinen Anwalt?...