Abmahnung wegen verschlafen?

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Muß einer Abmahnung nicht erst eine schriftliche Ermahnung vorausgehen?

Selbstverstaendlich! Und der schriftlichen Ermahnung muss eine muendliche Ankuendigung der schriftlichen Ermahnung vorausgehen. Die muendliche Ankuendigung einer schriftlichen Ermahnung darf erst erfolgen, wenn bereits eine muendliche Ermahnung erfolgt ist, die wiederum vorher muendlich angekuendigt worden sein muss. Die muendliche Ankuendigung einer muendlichen Ermahnung setzt wiederum voraus, dass dich der Arbeitgeber vorher mindestens einmal wortlos mittels eines ermahnenden Blickes auf dein Fehlverhalten hingewiesen hat. All diese einer Abmahnung zwingend vorauszugehenden Massnahmen sind im Bestreitensfall vom Arbeitgeber zu beweisen. Gelingt der Beweis nur einer einzigen dieser Massnahmen nicht, ist die Abmahnung automatisch unwirksam weil die formalen Voraussetzungen hierfuer nicht erfuellt sind.

Jetzt aber mal im Ernst. Natuerlich ist fortgesetztes Zuspaetkommen (wovon man bei 5 x im Jahr wohl ausgehen darf) ein abmahnfaehiges Verhalten. Die Abmahnung selbst "heilt" dieses Verhalten dann aber auch. Das bedeutet, dass wegen des bereits abgemahnten Verhaltens nicht mehr gekuendigt werden darf. Erst wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird, ist eine Kuendigung moeglich. Der Abgemahnte tut also gut daran, in Zukunft stets puenktlich zur Arbeit zu kommen. Dann kann ihm wegen Zuspaetkommens nichts passieren.

Ich nehme mal stark an, dass Dein Vorgesetzter Dir zum Thema "verschlafen" schon ab und an etwas gesagt hat. Wenn das alles nichts genutzt hat und Du trotzdem immer wieder verpennst (wie viel bist Du denn zu spät gekommen?) und unzuverlässig bist, ist eine Abmahnung eine eindringliche Aufforderung zur Besserung.

Solltest Du dann trotzdem wieder zu spät kommen und keinen guten Grund angeben können (da wird dann auch mal Nachsicht geübt), kann der AG Dir kündigen. Es ist ein Gerücht, dass man drei Abmahnungen braucht um gekündigt werden zu können. Wenn man denselben Grund wieder liefert der abgemahnt wurde, kann man nicht davon ausgehen, dass das in Zukunft besser wird und hat daher eine Möglichkeit zur Kündigung.

Mangapuppe 
Fragesteller
 12.11.2013, 20:47

Lustig das ihr glaubt das ich der Schnarchhahn bin.Aber das ist nicht so. Muß mich für andere schlau machen.Das ist voll peinlich. Danke für eure Antworten!!

Hexle2  12.11.2013, 20:57
@Mangapuppe

Das braucht Dir nicht peinlich zu sein. Man geht aber automatisch davon aus, dass der Fragesteller für sich selbst fragt. Meist ist das auch gut so, da man oft noch nachfragen muss um eine Antwort geben zu können. Nichts für ungut und gute Nacht.

Nach einer Abmahnung ist eine Kündigung möglich, ja. Eine vorherigeschrifltiche Ermahnung braucht es nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

"Formale Anforderungen

Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, einen damit verbundenen Hinweis auf einen Rechtsverstoß, eine Aufforderung zur Unterlassung innerhalb angemessener Frist und die Androhung rechtlicher Schritte enthalten. Üblicherweise ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Bis vor kurzem war umstritten, ob der durch einen Rechtsvertreter vorgenommenen Abmahnung auch eine Vollmachtsurkunde beigefügt sein muss, damit diese wirksam ist. Soweit die Abmahnung – wie in nahezu allen Fällen – als Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages ausgestaltet ist, hat der Bundesgerichtshof diese Frage zwischenzeitlich entschieden.[1] Demnach bedarf es in diesen Fällen keiner beigefügten Vollmacht für die Wirksamkeit der Abmahnung, da die Vorschrift des § 174 BGB auf diese Fälle nicht anwendbar ist. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung beim Vorgehen gegen den unlauteren Wettbewerb."

Und wenn Du pünktlich zu sein hast, dann hast Du nicht 5 mal zu verschlafen.

Ja klar ist das möglich! Sie haben Ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen; dafür bekommen Sie Ihren fürstlichen Lohn stets eben so pünktlich, wie man Sie pünktlich auf der Arbeit erwatet!