Eine fremde alte Frau ihr haus erben?

6 Antworten

Ich finde es schön, das ihr ihr helft. Vlt. denkt sie darüber nach und vlt. kommt das Thema mal zum Gespräch. Warum soll sie es euch nicht vermachen, wenn ihr ihr ans Herz gewachsen seid. Der Freibetrag für nicht verwandte Personen ist leider gering, aber die Erbschaftssteuer könntet ihr sicher stemmen.

Seid nicht traurig, wenn sie sich dazu nicht äußert.

 

In Bezug auf das Erbe kommt es darauf an, ob es ein Testament gibt oder nicht. Der Erblasser kann in seinen Testament als Erben einsetzen wen er will.

Ansonsten wird nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt, d.h. es Erben die Nachkommen der Vorfahren nach Ordnungen. Findet sich kein Verwanter erbt das Land.

Das sich die Frau Gedanken um ihre Erbfolge machen sollte ist sicher richtig. Sie könnte auch z.B. eine gemeinnütztige Organisation als Erben einsetzen.

dann gibt es Erbenermittler. Irgendwo wird sich schon ein entfernter Verwandter finden lassen. Nichten oder Großnichten.

Wenn nicht fällt das Erbe an den Staat.

 

Hier ist doch nur eine sachliche Antwort erbeten und keine Moralpredigt:  Diese Antwort lautet schlicht:  Wenn die alte Dame ihnen das Haus nach ihrem Tod vererben (oder als Vermächtnis zuwenden) will, muss sie das zwingend in einem handschriftlich von ihr nieder zu schreibenden und von ihr mit Orts- und Datumsangabe zu unterschreibenden Testament bestimmen. Wenn sie das unterlässt, würde die gesetzliche Erbfolge eintreten, wonach - wenn sie keinerlei Verwandte hat - der Staat (das Bundesland) Erbe würde. Das Testament könnte - bei Ihrer Erbeinsetzung - so formuliert werden:

Mein Testament

Hiermit setze ich, Frau ..... geb. am .........  wohnhaft, für den Fall meines Todes zu meinem Alleinerben Herrn ...... geb. am ......... wohnhaft ............ ein. 

Ort und Datum ...........                  Unterschrift

Wenn Ihnen "nur" das Haus als Vermächtnis zugewendet werden soll und die anderen Vermögenswerte an andere Personen gehen sollen, müsste das Testament dem entsprechend anders formuliert werden, z.B.  ... setze ich,........... XY zu meinem Erben ein, bestimme jedoch, dass mein Hausgrundstück in .... Strasse ........... an Herrn ............. als Vermächtnis zu übertragen ist.

In diesem Fall müsste Ihnen nach dem Tod der Dame das Haus von dem Erben formell durch notariellen Übertragungsakt  übereignet werden.

Das Testament wäre nach dem Tod der Dame dem Nachlassgericht (Abteilung des für den Wohnsitz der Dame örtlich zuständigen Amtsgerichts) abzuliefern, worauf Sie - wenn sie als Erbe eingesetzt sind - dort dann einen Erbschein beantragen müssen. Dieser weist Sie als Erbe aus, so dass sie damit auch das Eigentum an dem Haus beim Grundbuchamt auf sich umschreiben lassen können. Wird Ihnen "nur" das Haus zugewendet, müsste, wie erwähnt, der Erbe den Erbschein beantragen und Ihnen dann das Haus übertragen.

Auf die Erbschaftssteuer ist schon hingewiesen worden. Sie hätten als familienfremder Erbe nur einen Freibetrag von € 20.000 und müssten daher den darüber hinausgehenden Wert des Nachlasses bzw. Hauses mit 30% versteuern. Wenn der Nachlass/ Haus also z.B. 100.000 € wert wäre, fiele eine Erbschaftsteuer von 30% auf 80.000 € = 24.000  an. Dafür müssten Sie wahrscheinlich einen Bankkredit aufnehmen (gegen Grundschuld auf dem Hausgrundstück ?). Ob Sie den bekommen, ist wohl fraglich, aber Sie müssten es versuchen.