Haus aufteilen

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also ehrlich gesagt rate ich euch zum Verkauf und Aufteilen des Geldes, denn wenn ihr euch jetzt schon nicht einigen, bzw. miteinander auskommen könnt (...), wie wollt ihr dann alle zusammen unter einem Dach leben?

Klaus08152 
Fragesteller
 02.12.2014, 03:35

Ich hätte noch schreiben sollen, dass das Haus so groß ist, dass vier einzelne Wohnungen hineinpassen und zum Teil auch schon hineingebaut wurden, wobei jeder die Kosten seiner Wohnung selbst getragen hatte und es hierbei jedoch sozusagen starke qualitative Unterschiede gibt (ein Bereich ist ~noch bewohnbar~ und die andere Wohnung hat schon fast einen gehobenen Standard) Jetzt kam es leider zum Erbfall und rein rechtlich gesehen (soweit ich es richtig verstanden habe) gehört jetzt jedem ein Teil der anderen Wohnungen... also kann sich jeder ohne Grund in die anderen Wohnungen hineinsetzen und hat wohl dazu auch noch das Nutzungsrecht... etc...

doziho  02.12.2014, 03:46
@Klaus08152

Sunnycat hat recht, verkauft

Ihr werdet immer Ärger haben.

Wenn ihr 4 Erben gleiche Anteile am Erbe habt (z. B. Geschwister), und die Wohnungen sind unterschiedliche groß, dazu muss eine noch renoviert werden, so wird es immer Ärger geben.

Davon abgesehen, rein juristisch kein Problem. Ihr könntet das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen und mit Ausgleichszahlungen den unterschiedlichen Werten Rechnung tragen.

das geht nicht. Aufteilen - dann ist es eine WEG Eigentümergemeinschaft.

Wenn das Haus wirklich so groß ist, würde ich einen Architekten beauftragen, der vier separat zugängliche Wohnungen plant. Nach der Planung wird mit den Plänen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt, d. h. es wird dem Bauamt nachgewiesen, dass jede Wohnung für sich komplett und zugänglich ist. Dann geht Ihr zum Notar und laßt eine Teilungserklärung vorbereiten. Danach wird über den Notar die Umwandlung des Einfamilienhauses in vier Eigentumswohnungen beantragt. Dann bekommt jeder Erbe seine Eigentumswohnung. Die vier Eigentümer bilden dann eine Eigentümergemeinschaft. Zum Thema Teilungserklärung kann der Notar beraten. Auf jeden Fall kann dann jeder seine Eigentumswohnung bewohnen, vermieten oder verkaufen.

Eine Eigentümergemeinschaft seid Ihr doch schon, aber eben nur per Bruchteilseigentum. Es gehört also jedem von Euch an allen Gebäudeteilen jeweils ein Anteil, vermutlich jeweils ein Viertel.

Was Dir nun vorschwebt ist die Aufteilung des Hauses in eine Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. WEG. Es kann Dir niemand hier sagen, ob die dafür erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten wäre. Da müßte ein Architekt tätig werden.