Vermieter stirbt / Erben übernehmen Haus

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Ich verstehe leider noch nicht, wie es mit der Kündigung aussieht. Regulär haben beide Seiten (Erbe und Mieter) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss ich dann die Kündigung akzeptieren, falls mir der Erbe diese zustellt?

  • Die Kündigungsfrist seitens des Mieters beträgt bei unbefristeten Verträgen,3 Monate.

  • Seitens des Mieters hängt es von der Dauer des Mietvertrages ab. Kündigungsfristen für Vermieter:

•0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate

•5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate

•ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate


Wahrscheinlich werden die Erben das Haus verkaufen, da es sich hierbei um den Neffen handelt und die Erbschaftsteuer zu hoch ist.

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

(2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.

Vermieter kann nur bei berechtigtem Interesse kündigen z.B Eigenbedarf.

Wegen Eigenbedarf zu kündigen ist gar nicht so einfach.

Gründe für Eigenbedarf:

• Nutzung als Altersruhesitz • aus gesundheitlichen Gründen Umzug in eine kleinere Wohnung bzw. Erdgeschosswohnung • Familienzuwachs führt zu größeren Platzbedarf • Gründung einer nichtehelichen aber auf Dauer ausgerichteten Lebensgemeinschaft ("Lebenspartner") oder Heirat • Aufnahme von Pflegepersonal

Inhalt des Briefes zur Eigenbedarfskündigung Schon in der Erklärung des Eigenbedarfs begehen viele Vermieter entscheidende Fehler.

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (§ 573 Abs. 3 BGB).

Ein Käufer würde niemals ein Haus mit einem Mietrechtstreit übernehmen. So würde der Vermieter in diesem Fall dann meist eine Abfung anbieten, damit er ihm den Auszug schmackhaft macht. Könnt ihr mir hierzu auch etwas sagen?

- Reine Verhandlungssache.

Ich verstehe leider noch nicht, wie es mit der Kündigung aussieht. Regulär haben beide Seiten (Erbe und Mieter) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Muss ich dann die Kündigung akzeptieren, falls mir der Erbe diese zustellt?

Theoretisch kann man ja gegen jede Form von Kündigung vorgehen. Wäre eine Kündigung vom Vermieter rechtlich gesehen okay oder dürfte er nur wegen Eigenbedarf kündigen?

Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich nun als Mieter haben würde und inwieweit ich mich für den Falle wehren kann.

LG, die traurige Mieterin!

Als Mieter hast Du immer eine Kündigungsfrist von 3 Monate. Die des vermieters richtet sich nach der Wohn-/Vertragsdauer des Mieters.

Muss ich dann die Kündigung akzeptieren, falls mir der Erbe diese zustellt?

Nein, natürlich nicht.

Wäre eine Kündigung vom Vermieter rechtlich gesehen okay oder dürfte er nur wegen Eigenbedarf kündigen?

Wenn sonst keine wichtigen Gründe für eine Kündigung vorliegen, käme nur eine Kündigung wegen Eigenbedarf in Frage. Aber die muß auch hieb- und stichfest sein.

Ich würde gerne wissen, welche Rechte ich nun als Mieter haben würde und inwieweit ich mich für den Falle wehren kann.

Als erstes das Dein bestehender Mietvertrag unverändert übernommen werden muß, zweitens Dir nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und drittens Du jeder Aktion, sofern ungerechtfertigt bzw. ungesetzlich, widersprechen kannst. Notfalls, und das empfehle ich Dir, mit einem Anwalt oder dem Mieterbund.

@anitari

Da ich eine gute Rechtschutzversicherungen für alle Bereiche habe, werde ich dann im Bedarfsfall natürlich sofort zum Anwalt gehen.Mir ist es aber auch wichtig, dass ich im Moment bescheid weiß, was auf mich zulommen kann. Ich möchte mich gerne absichern und vorausschauend planen können.

Vielen Dank Ihr alle für Eure tollen Antworten. Ich werde sehen, was demnächst auf mich zukommt und werde bestimmt in Zukunft noch Fragen haben!

Liebe Grüße und nochmals vielen Dank!

Eine Legitimation per Erbschein wäre sicher sinnvoll. Eine Kündigung brauchst du nicht befürchten - dein Vertrag ändert sich durch Besitzerwechsel nicht. Es kommt dadurch auch kein Kündigungsgrund zustande. Wenn er dich loswerden will, muss er dich schon bestechen ;-)

Was im Mietvertrag steht, gilt auch für die Erben. Bei neuer Konto-Nr. für die Miete müßte man sich absichern, dass nichts linkes dahinter steckt.

Finde es ja schon sehr pietätlos, dass jetzt die Erben schon kommen, obwohl die alte Dame noch nicht gestorben ist.... Bevor du deine Miete auf ein anderes Konto überweist, solltest du dir schriftlich bestätigen lassen (Erbschein o.ä.) wer nun der neue Eigentümer des Hauses ist.

Es wurden doch noch keine Kündigungen ausgesprochen, oder? Der neue Eigentümer kann auch nicht kündigen, weil es keinen Grund gibt. Auch ein Käufer könnte keine Kündigung aussprechen, es sei denn wegen Eigenbedarf.

Der Erbe muss immer Erbschaftssteuer zahlen, egal ob er das Haus verkauft oder nicht. Ob er euch Mietern dann eine Abfindung anbietet bezweifle ich.

Ich würde mir erst mal gar keinen Kopp machen: 1. ist die Oma noch nicht tot, 2. kann weder der Erbe noch der neue Eigentümer kündigen (nur wegen Eigenbedarf und der betrifft kein ganzes Haus). Also wartet erst mal in Ruhe ab und dann können sich ja ggf. alle Mieter "verbünden".

Meine alte Omi wird jetzt aber leider verhungern. Sie verträgt die künstliche Ernährung nicht und wollte auch nicht künstlich am Leben erhalten werden.Es ist also eine Gfrage der Zeit, dass sie sterben wird. Ich habe mir schon die AUgen ausgeheult aber das hilft ihr auch leider nicht.Der Neffe war sogar während diesem Akutzustand im Urlaub und ich saß alle zwei Tage an ihrem Bett.

Ich bin der einzige Mieter in einem4 Parteienhaus, wasmitten in der Stadt liegt und 1200qm Garten umfasst.Also ein Traum für Jedermann.Ich habe gelesen,dass mich der Erbe regulär nach 3Monaten kündigen kann.Kann er das denn nicht?

@karlchen1218

nein, das kann er nicht - aus welchem Grund denn? Außerdem wohnst du ja schon viele Jahre dort und hast eine Kündigungszeit von 9 Monaten, d.h. würdest du gekündigt, dann nur mit einer Frist von 9 Monaten. Du hingegen kannst immer mit 3 MOnaten kündigen. Da aber keine Kündigung von Seiten des Vermieters ausgesprochen werden kann, musst du dich nicht sorgen.

Der Erbe übernimmt deinen MV so wie er ist, er kann dir weder kündigen weil er das Haus verkaufen will, noch aus sonst einem Grund. Kündigen könnte dir dann ggf. nur der neue Besitzer (wenn der Erbe das Haus verkauft) und zwar wegen Eigenbedarf. Da aber noch 3 weitere Wohnungen vorhanden sind, dürfte dieser schwe r durchzusetzen sein.

Also bleib erst mal ganz ruhig.