Eine Frage zu den Lohnkosten in der EÜR für meine Angestellte: Ich gebe den Bruttolohn an, den AG-Anteil der Sozialversicherungen und die Lohnsteuer?
Ich bin selbständig. Was zählt als Betriebsausgabe?
Lohnsteuer auch?
4 Antworten
Der Bruttolohn ist die Betriebsausgabe, dieser beinhaltet auch den Betrag, der dann als Lohnsteuer an das FA abzuführen ist.
Sinngemäß gilt dies für ALLE Sozialversicherungsbeiträge.
cheerio
Der Bruttolohn beinhaltet doch den Betrag, den Du später als Lohnsteuer abführen mußt!!!
Sinngemäß gilt dies für die Sozialversicherungsbeiträge.
Alles Betriebsausgabe!!!!
cheerio
Ok, ok, verstehe....kann ich denn den Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Anteil als Betriebsausgabe in der EÜR ansetzen?
Du gibst den Lohn an den du zahlst, die Krankenversicherungskosten die du abführst, die Rentenversucherungskosten die du abführst.........und alle anderen Kosten auch.
Das ist am Schluss der selbe Betrag wie Brutto + DEINE LOHNNEBENKOSTEN
Nur Brutto wäre ja zu wenig.
Jede Buchung ein Beleg :-))
Der Weg zum Steuerberater ist dringend!
Bitte kläre das mit einem Steuerberater!
Ok, das heisst Bruttolohn = Betriebsausgabe, Lohnsteuer keine Betriebsausgabe, SV-AG-Anteil=Betriebsausgabe, und SV-AN-Anteil auch Betriebsausgabe?