Wie Betriebskosten bei Steuererklärung angeben - komplett oder 20%?
Angenommen auf meiner Betriebskostenabrechnung steht eine Summe von 1200€. Gebe ich bei den außergewöhnlichen Belastungen (haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) nun die 1200€ an oder 20% davon, also 240€ (was ja der steuerlich absetzbare Anteil ist)? Zweite Frage: Wenn auf meiner BK-Abrechnung Material- und Lohnkosten nicht getrennt aufgelistet sind, muss ich diese Trennung ja beim Vermieter anfordern und dann nur die Summe des Lohnanteils in der Steuererklärung angeben, korrekt?
2 Antworten
Als Mieter kannst Du bestenfalls die haushaltsnahen Dienstleistungen aus der BK-Abrechnung steuerlich geltend machen.
Wenn auf meiner BK-Abrechnung Material- und Lohnkosten nicht getrennt aufgelistet sind, muss ich diese Trennung ja beim Vermieter anfordern
So ist es.
Diese Stunden wird der Eigentümer/Vermieter bei seiner Steuer-Erklärung angeben !
Der Mieter kann nur die selbstveranlassten Reparatur-Kosten differenzieren ! So kennt das der Steuerberater !
Du gibst die in den Betriebskostenabrechnung als Arbeitsleistung ausgewiesenen Betrag zum 100 % als haushaltsnahe Dienstleistung an. Die Kürzung auf 20 % erfolgt automatisch vom Finanzamt.
Danke Steuerbaer!
Leider beantwortet das meine Frage nicht richtig. Dass ich evtl nicht alles absetzen kann (Versicherungen, Breitbandkabel, Grundsteuer), ist mir auch bewusst. Sagen wir aber Die 1200€ würden von den haushaltsnahen Dienstleistungen übrigbleiben. Muss ich dann 1200€ eintragen oder die 240€ (also 20%)?