Aufgabegewinn nach Buchwert?

2 Antworten

wir haben das mal für einen Kumpel gemacht. Nicht zu niedrig bewerten für das Finanzamt.

Das ist quasi ein einmaliger Gewinn + UST. Danach erlischt dann die Fa. Vermutlich bekommst Du noch ein Schreiben über eine Aufforderung für eine Vorauszahlung, dem natürlich widersprechen, dann wird die Vorauszahlung auf Null gesetzt.

Danach geht das ins Privatvermögen über.

Restbuchwert vs. echter Wert. Also quasi abgeschrieben & 1 € Restbuchwert ist dann unglaubwürdig.

AfA auf PCs ca. 3 Jahre

Ok. Ich habe bisher immer die "Marktpreise" bei eBay recherchiert. Dann such ich für alle Teile die Summe zusammen, die dann aber ggf. auch unter dem Restbuchwert liegen kann.
Folglich würde ich also:
- am 31.12. zum ermittelten Wert die Güter in Privatvermögen überführen (führe Ust ab und der Gewinn erhöht sich um den Teilwert)
- buche zusätzlich zur normalen Afa für die Güter die ich in 2018 gebucht habe, den kompletten Restbuchwert zum 31.12. aus (Anlagenabgang, womit sich der Gewinn wieder etwas verringert)
- melde die Firma zum 31.12. ab
Richtig? Das FA wird dann sicher trotzdem mit der Forderung nach einer Aufgabebilanz kommen, aber die kann ich dann getrost mit 0 ausfüllen.

@w4p08fhw3

Wäre aber falsch; auch Schulden werden bilanziert, etwa die Verbindlichkeit der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt, die ist zum 31.12. sicherlich nicht bezahlt. Außerdem wollen die nicht nur die Bilanz, sondern auch eine Überleitungsrechnung, denn man wechselt nicht einfach mal eben die Gewinnermittlungsart, das verfälscht das Ergebnis.

Wenn die Sachen ins Privatvermögen überführt werden, musst du diese zum Teilwert entnehmen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Teilwert