Eine eigene Wohnung mit 19 Jahren?

7 Antworten

  1. wenn du ausziehst, wirst du das kindergeld bekommen, wenn deine eltern nicht mind. unterhalt in höhe des kindergeldes zahlen. du kannst das kindergeld dann über abzweigung beantragen bei der familienkasse und derjenige der bis dato kindergeld bezieht bekommt dazu ein anhörungsformular seitens der familienkasse.
  2. ob du eine wohnung bekommst, wirst du erfahren, wenn du dich umsiehst auf dem wohnungsmarkt. das kann dir hier keiner sagen. der vermieter möchte in der regel schon wissen wie hoch dein monatliches einkommen ist und woher du es beziehst.
  3. abhängig davon ist wie hoch dein derzeitiger bafög betrag ist - ob deine eltern unterhalt zahlen für dich etc
  4. du benötigtst für den auszug:
  • geld für die kaution
  • geld für möbel
  • geld für einzugsrenovierung
  • geld für die erste miete

--->frage ist also ob du genügend zurück gelegt hast um kaution, erste miete, einzugsrenovierung und vor allem für möbel, bett, geschirr, besteck etc hast

EatsEverything 
Fragesteller
 10.09.2018, 14:09

Vielen Dank, sehr informativ

Oh ja sicher DU entscheidest. Sicher ist es nicht immer leicht, mit den Eltern klar zu kommen, die oft andere Vorstellungen von "richtig" haben. Aber im Zusammenleben mit wem auch immer muss man sich halt arrangieren.

Selbständig sein kannst du auch zu Hause: Mach deine Wäsche selber, du bist für dein Zimmer verantwortlich, koch ruhig auch mal für alle. Je erwachsener du dich benimmst, desto eher behandeln dich auch deine Eltern wie eine Erwachsene.

Was das Kindergeld angeht: wenn du ausziehst (und nur dann) kannst du einen Abzweigungsantrag stellen. Und da wären wir schon beim nächsten Problem: keiner wird dir ohne festes, gesichtertes (relativ hohes) Einkommen eine Wohnung vermieten.

Und Hilfe vom Jobcenter etc hast du auch nicht zu erwarten. Du bist noch in der Ausbildung, also sind deine Eltern für dich verantwortlich. Die dürfen dir zwar logischerweise ne Wohnung zahlen (aber dann bist du ja wieder nicht selbständig) aber sie müssen es nicht.

Nur weil du mit knapp erwachsen meinst raus aus dem Elternhaus zu müssen sollen die Steuerzahlener dafür blechen? So läuft das zum Glück nicht.

Habe ich nach dem Umzug Anspruch auf mein Kindergeld?

Ja

Bekommt man überhaupt einen Wohnplatz ohne festen regelmäßigen Einkommen?

Nein

Was müsste ich zusätzlich neben der Schule verdienen?

Du müsstest ein festes gesichertes Einkommen einer Vollzeitstelle haben.

Gibt es noch etwas, dass ich wissen sollte?

Als Schüler bekommt man nirgendwo eine Wohnung. Ausziehen solange Du noch nichts verdienst, ist Privatvergnügen, entweder kann man sich das leisten oder nicht - ein Schüler kann das logischerweise grundsätzlich nicht, es sei denn die Eltern übernehmen die Miete, darauf hat man aber keinen Anspruch

Guten Morgen, das fragst Du mal den Steuerberater deiner Eltern - was die Wohnung betrifft gehst zur LEG oder GEWAG - das sind Firmen die Wohnungen für sozialschwache - verdienen mußt soviel dass Du gut über die Runden kommst, lieben Gruß

  1. Nicht du hast Anspruch auf das Kindergeld, sondern deine Eltern. Wenn ein Kind nicht mehr im elterlichen Haushalt lebt, dann können die Eltern beantragen, dass das Kindergeld an dich überwiesen wird.
  2. Nein, ohne Einkommen gibt es keine Wohnung. Wenn deine Eltern dir eine Wohnung plus Unterhalt spendieren, dann kannst du ausziehen. Ansonsten musst du warten, bis du so viel Geld verdienst, dass du dir eine Wohnung leisten kannst.
  3. Ich denke mal, wenn du sehr sparsam lebst und dir eine kleine Singlewohnung nimmst, dann müsstest du etwa 700-800 Euro verdienen. Dann hättest du mit dem Kindergeld etwa 1000 Euro. Das sollte reichen.
  4. Du solltest wissen, dass deine Eltern für dich Unterhaltspflichtig sind und nicht die öffentliche Hand. Für die Luxusproblemchen von Jugendlichen sind die Steuerzahler nicht zuständig, sondern für Leute die unverschuldet in Not geraten sind.
EatsEverything 
Fragesteller
 10.09.2018, 11:21

Das klingt nach sehr viel Geld 🤭

Würden 300€-400€ + BAföG Zuschuss + Kindergeld nicht schon ausreichen?

Ich meine, ab 450€ muss man sein Geld versteuern also müsste ich weit über 1.000€ verdienen um auf die 700€ Netto zu kommen.
Das ist für einen Schüler einfach nur abartig.

Sonst danke ich dir, für deinen Beitrag.

joschi442  10.09.2018, 11:42
@EatsEverything

Du hast dich ja bei einer anderen Antwort über sozial schwache Menschen geäußert.

Wenn du zu den "sozial besser Gestellten" gehörst, dann sollte es für deine Eltern kein Problem sein, deine Wünsche zu finanzieren.

dandy100  10.09.2018, 11:54
@EatsEverything

"Das ist für einen Schüler einfach nur abartig"

Sorry, aber für Schüler ist es weder vorgesehen, dass sie nicht mehr zuhause wohnen, noch dass sie arbeiten gehen, sondern dass sie sich auf die Schule konzentrieren.

Du würdest Dich wundern, was es heißt einen eigenen Haushalt zu haben, selber zu kochen, waschen, putzen, einkaufen, aufräumen usw.

Ach, das bißchen Haushalt macht sich von allein, ja? Die Wäsche hängt sich von alleine auf und wird dann irgendwo hingeworfen, Staub braucht man nicht zu wischen, Fenster nicht zu putzen, Bett nicht zu beziehen, einkaufen tut man abends und zu essen gibts nur Pizza oder Dose. - da regiert ganz schnell das Chaos, das kann ich Dir versprechen. Im Übrigen ist es mit der Miete allein nicht getan - es kommen noch Stromkosten, GEZ Gebühr (verpflichtend für jeden Haushalt) und Internet Anschluß dazu.

Was meinst Du wohl, warum man als Student gerne im Studentenwohnheim wohnt oder in einer Wg? Weil einen dieser ganze Kram nämlich irrsinnig belastet und kostbare Zeit dabei daraufgeht.

Sieh mal zu, dass Du ein gutes Abi machst, anstatt Dir völlig unnötig eine derartige Belastung aufzuhalsen, ausziehen wirst Du noch früh genug und kannst dann den Rest Deines Lebens frei eintscheiden wo und wie Du leben willst

EatsEverything 
Fragesteller
 10.09.2018, 12:10

@dandy100 die von dir aufgezählten Aufgaben mache ich sowieso bereits und habe keinen Problem damit.

markusher  10.09.2018, 12:28
  1. nicht die eltern können die abzweigung beantragen, sondern das kind. kindergeld steht den eltern nur zu, wenn kind auswärts lebt, wenn sie mind. in höhe des kindergeldbetrages unterhalt leisten. tun sie das nicht, haben sie keinen anspruch mehr auf dieses und kind kann es abzweigen lassen
  2. wenn bafög plus kindergeld ausreicht und plus eigenes einkommen, dann kann kind ausziheen