Bürgschaftrückgängig?

4 Antworten

Hallo,

Meine Partnerin hat für ihre Tochter und ihren Freund gebürgt, als die beiden eine Wohnung suchten und mit der Bürgschaft auch gefunden haben.

Die Tochter ist nach einem halben Jahr ausgezogen, weil es mit den beiden nicht geklappt hat.

Meine Partnerin läuft heute immer noch Gefahr, dass ihr Exfreund zahlungsunfähig oder schlampig wird. In dem Fall könnte der Vermieter auf die Bürgschaft zurück greifen, obwohl die Tochter schon vor 1 1/2 Jahren ausgezogen ist.

Es gibt keine Möglichkeit, die Bürgschaft rückgängig zu machen.

Also wenn schon, dann sollte die Bürgschaft sehr klar definiert sein, was aber den Nachteil aht, dass der Vermieter sie dann nicht mehr akzeptiert.

Ich wünsche euch, dass ihr die goldene Mitte findet.

Derjenige gegenüber dem gebürgt wird, wäre schön dumm wenn er dieses Risiko mit in die Bürgschaft schreiben würde.

Was hat er mit dem gelingen oder scheitern deiner Beziehung zu tun, er will sein Geld haben und falls ihr es nicht könnt, eben von deiner Mutter.

Was ich sagen will, nee, das wird wohl nicht gehen. Falls deine Mutter bürgt, ist sie für die Zahlung der Miete in Rückgriff zu nehmen, egal wie der Beziehungszustand der Tochter ist.

Vllt falsch ausgedrückt. Miete wird immer pünktlich gezahlt. Geht rein darum ob wir dann beide ausziehen müssen oder ähnliches

@lana18188

Man kann in den Vertrag reinschreiben, das f d Fall, das man sich trennt, entsprechend verfahren würde.

Meist läßt der Vermieter da gut mit sich reden. Dem ist ja egal ob einer ober beide zahlen, Hauptsache die Kohle kommt. Und er muß sich keinen neuen Mieter suchen.

Dafür gibt es Verträge. In diesem muss dann ganz klar formuliert sein, welchen Umfang die Bürgschaft hat und wo sie endet. Wenn eine Bürgschaft sehr stark eingeschränkt ist, dann wird sie oft nicht mehr akzeptiert.

Ich würde es mir gut überlegen einen Bürgen hinzu zu ziehen. Du hast schon jetzt Bedenken. Dein Bauchgefühl schlägt Alarm. Höre darauf. Gibt es keine andere Möglichkeit?


Absolut keine bedenken. Eine Frau von 29 Jahren geht natürlich die Risiken die das mit sich bringt gedanklich durch. Mein freund und ich lieben uns sehr, kennen uns sehr lang und sind nach 7 Jahren ein paar geworden. Geht rein um die Absicherung 

@lana18188

Wieso muss mit 29 eure Mutter noch für euch bürgen? Das ist bei Studenten mit 18 vielleicht der Fall.

Du kannst nicht alleine ausziehen. Ihr müsst dann beide kündigen. 

Ich hab sowas in der Art erhofft. Meine Mutter bürgt ja fuer mich, nicht fuer meinen Partner der mit einzieht 

@lana18188

Ist automatisch für beide.