Ein „Knöllchen“ bekommen, obwohl ich als Fahrer selbst im Auto sitze.

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Schon länger her, deine Fahrprüfung, oder? "Wer länger als 3 Minuten hält, parkt". Und das ist eine Ordnungswidrigkeit wie sie im Buche steht: § 12 Abs. 2 StVO :-O

Entweder ermahnst du deiner Frau zur Eile, fährst alle 2 Minuten um den Block oder lässt sie bezahlen :-)

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde soll sie unbedingt machen. Der Job ist hart, da freut man sich über jede Erheiterung :-)

Dein Pech: in Hamburg ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden aus zwei Gründen höher: erstens kontrolliert die Polizei auch den ruhenden Verlehr und zweites gibt es dort keine Toleranz.

G imager761

wohlverdient beste antwort....

@colt1212

zweites gibt es dort keine Toleranz.

Was denn für eine Toleranz?

@JotEs

Andernorts fahren Polizeistreifen an "läppischen" Falschparkern (selbst im absoluten Halteverbot) auch gerne mal vorbei, in Hamburg verwarnen sie :-)

@colt1212

wohlverdient beste antwort....

:-]

@imager761

So ist es, kann dir jeder Paketdienstfahrer dort bestätigen. Dialog O-Ton: "Was soll denn das?" - "Sie parken in der Feuerwehrzufahrt, absolutes Halteverbot, 40 EUR." - "Aber ich habe ein schweres Paket dort drüben ausgeliefert!" - "Ach, Vorsatz? 80 EUR".

"Beamter" ?

Was ist denn los?

Zudem hast du eine Widerspruchsmöglichkeit.

Da der Kamerad aber wohl gesehen hat, dass du im Auto sitzt, wird er darauf geachtet haben, dass du dort länger "hälst" und somit "parkst".

Ja, natürlich war das nicht nett....ein einfaches:"Hallo Bürger, trab ab." hätte genügt aber ehrlich.....was hättest du gesagt:"Ich warte nur auf meine Frau, ehrlich, wirklich und überhaupt."

Warum soll er sich das geben?

Trag es mit Würde, du hast Mist gebaut und die Stadt freut sich über ein paar Taler.....

Ja, die Frage ist alt, nur falls noch jemand sucht...

Du hast nicht mehr einfach nur gehalten, sondern geparkt. Dabei ist es unerheblich, ob Du das Fahrzug verlässt oder nicht. Halten und Parken ist in der StVO eindeutig definiert.

Du hast Recht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es nicht, schon gar nicht wegen Amtsanmaßung. Der Beamte ist durchaus berechtigt, Dir ein Knöllchen zu verpassen.

Allerdings: Polizeibeamte kümmern sich in der Regel um den fließenden Verkehr, die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eher um den ruhenden.

Du könntest möglicherweise mit einem Widerspruch Erfolg haben, wenn Du durch Dein Halten den fließenden Verkehr weder behindert oder gefährdet hast, das dann ein Einschreiten des Polizeibeamten erfordert hätte.

Ich denke aber, das Knöllchen wird höchstens 35 Euro betragen, da ist es leichter, das einfach zu bezahlen.

Der Widerspruch wird in jedem Fall ohne Erfolg sein, wenn man dort in der Tat nicht parken durfte. Eine Behindern sorgt für ein zusätzlich höheres Bußgeld. Der Beamte konnte zwar entscheiden, ob er bei der Ordnungswidrigkeit tätig wird oder nicht, er handelt aber nicht falsch, wenn er sie ahndet.

@Reiswaffel87

Du hast Recht, allerdings implementiert die Bemerkung des Polizeibeamten "Sie haben kein Parkticket!", dass das Parken dort durchaus erlaubt ist, wenn auch nur mit Ticket.

Frage mich jetzt, wie lange du schon mit deinem Auto da gestanden hast? Eigentlich ist die Polizei schon seit Ewigkeiten nicht mehr für den ruhenden Verkehr zuständig, sondern für den fließenden oder hat Hamburg eine Sonderregelung? Natürlich macht es keinen Unterschied ob du im Auto sitzt oder nicht. Wer länger als 3 Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt, das ist klar. Was ich aber nicht verstehe, dass er eine Verwarnung ausstellt ohne dich anzusprechen. Natürlich haben Polizei sowie auch Politessen einen Ermessensspielraum. Seine Rede, dass du das gefälligst mit dem Ordnungsamt klären sollst, er schreibt die Leute hier nur auf", ist sehr unqualifiziert.

.....vermutlich wollte er das Gespräch einfach fix beenden...

Amtsanmaßung?? War es jetzt ein Polizist oder nicht??

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Polizei von Hamburg im Auftrag des Ordnungsamtes Knöllchen verteilt ...

Ob Sie jederzeit hätten wegfahren können und im Auto gesessen haben ist nebensächlich .. Wenn Sie an dieser Stelle ein Parkticket brauchen und dies nicht hatten, ist dies ordnungswidrig und wenn sie länger als drei Minuten halten, parken Sie.

Wenn Sie sich falsch behandelt fühlen, steht es Ihnen natürlich trotzdem frei, gegen den kommenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen ..

Ihre Frage ist berechtigt, aber an der Ecke des Chilehauses gibt es eine Polizeiwache und die Beamten übernehmen wahrscheinlich die Aufgaben des Ordnungsamtes. Ich werde das Ticket bezahlen und damit bin ich dann durch ... der nächste Kunde aus HH bekommt das Ding dann auf die Rechnung gesetzt, damit er die wieder beim Finanzamt geltend machen kann. Klingt zwar schrecklich, ist aber so. Der Beamte soll auch weiterhin seine Arbeit machen. Schon schlimm genug, dass er bei strömenden Regen seine Zettel an Scheibenwischer fremder Autos hängen muss.