Was tun wenn einer mit Abischt einen zuparkt? bzw... den Wagen mit ca. 1 bis 2 cm Abstand stellt?

siehe bild - (Recht, Gesetz, KFZ)

16 Antworten

dagegen kannst du anzeige erstatten. er muss den mindestabstand zwischen parkenden autos einhalten. oder du kannst auch wo anders parken.

wie viel mindestabstand muss der ca einhalten?

@web147

Es gibt keinen Gesetzlich festgelegten Mindestparkabstand.

Nur StVO, §1, Satz 2:

Das nenne ich belästigung und dann würde ich die Polizei rufen, die versucht zu vermitteln und wenn das nicht hilft wird sie auch abschleppen lassen. Das wird dann teuer. Oder zeige sie an, wegen Nötigung.

Das ist Nötigung. Polizei anrufen.

Du scheinst Dir Feunde gemacht zu haben ...

ich sehe hierbei wenns vorsätzlich passiert den Tatbestand der nötigung als erfüllt an. Wenn Du die Polizei rufst wird diese eventuell nach vorgang und Ermittlungslage sowie Tatbestand den wagen entfernen lassen und nicht auf deine kosten sondern auf Verursacherkosten. Nur wenn Du den Schlepper rufst mußt Du auch zahlen. Manche menschen sind eben nurglücklich wenn sie einem ungeliebten Menschen eins auswischen können . Sieh zu das Du Zeugen dafür hast das der nachbar uneinsichtig ist wnn du ihn Bittest seinen Wagen zu entfernen oder so zu parken das eine aus und einfahrt möglich ist. wenns in der Stadt ist wo es eh keine Parkflächen gibt sieht das etwas anderst aus. Du solltest dazu noch Bilder von der geasmmt en Parksituation machen woraus ersichtlich ist da der nachbar auch anderst hätte parken können bzw der abstand in die andere Richtung vor dem Zuparker ausreichend gegeben ist . Joachim

Anzeigen wegen Nötigung!