Radfahrer angefahren - ihm ging es wohl gut?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, wie hier behauptet wurde, dass du dich strafbar gemacht hättest bisher, ist Quatsch. Du hast dich grundsätzlich richtig verhalten und mit dem Unfallgegner ausgetauscht, ob alles in Ordnung ist und so weiter.

Grundsätzlich würde ich dir vor allem bei einer solchen Unfallkonstellation immer raten die Polizei IMMER dazu zu holen.

Du kannst jetzt zur Polizei gehen, du musst aber nicht zur Polizei gehen. Da meine Erfahrungen mit der Polizei – ohne dass ich mir jemals irgendwas dramatisches hätte zu Schulden kommen lassen – eher schlechter Natur sind und man plötzlich irgendeiner Sch... bezichtigt wird, würde ich es auf sich beruhen lassen.

Ihr wart beide im Schock, der Radfahrer schien ja augenscheinlich keine Verletzung davongetragen zu haben. Ich denke es ist legitim die Sache jetzt auf sich beruhen zu lassen. Oder ist dir offensichtlich zum Beispiel ein größerer Defekt an seinem Fahrrad aufgefallen? Oder ist er darauf weiter gefahren…?

T3Fahrer

Nein, es schien nicht kaputt zu sein. Ich war auch wirklich nicht schnell, aber ich hab in dem Moment eher auf ihn geachtet und war total erleichtert, als er problemlos aufgestanden ist und sogar gelächelt hat. Ich mache mir natürlich trotzdem Sorgen..

das heißt, er fuhr auf der falschen straßenseite und kam von rechts? oder hast du beim abbiegen (und hinterherfahren deines vordermannes) nicht einmal kurz nach links geschaut?

Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kommt es nicht auf das Verschulden am Unfall an. Jeder Unfallbeteiligte muss am Unfallort warten, bis eine feststellungsbereite Person (i.d.R. die Polizei) erscheint oder alle Unfallbeteiligten einvernehmlich auf die Feststellungen verzichten. Letzteres kann aber beispielsweise ein(e) minderjährige(r) Unfallbeteiligte(r) nicht ohne Zustimmung des ges. Vertreters.

@Dachtichsmir

das ist richtig, aber mir ging es vor allem darum, ob der radfahrer auf der richtigen oder falschen seite fuhr. auf der falschen hat er immer eine mitschuld

@noname68

Das kann man der Fragestellung nicht entnehmen, aber darauf kommt es ja auch nicht an.

Ich habe ja gerade nach links geschaut. Er schien aber von links zu kommen. Ich habe ihn einfach übersehen.

@laulau5000

Von links? Sicher? Von da, wo du hingeguckt hast? Dann war es auch nicht der typische Rechtsabbiegerunfall. Und er war da falsch. Er hätte auf der anderen Straßenseite fahren müssen. Von links hätten allenfalls Fußgänger kommen dürfen.

@laulau5000

Und wenn er als ordentlicher Linksabbieger aus dem Gegenverkehr in die gleiche Straße wollte, hättest du Vorfahrt gehabt. Rechts vor links.

@FelixLingelbach

Ich bin mir sehr sicher, dass er von links kam. Ich glaube, er kam sogar vom Fußgängerweg und wollte auf der anderen Straßenseite wieder darauf fahren. Nur deswegen hab ich ihn überhaupt erwischt. Ich wollte gerade anfangen mit gucken, obwohl die eigentliche Querstraße noch nicht richtig ersichtlich war.

@laulau5000

Ein Geisterfahrer, fahren auf der falschen Straßenseite. Auf dem Fußgängerweg hat er auch nichts mehr zu suchen, doch das ist zweitrangig. Du musst nicht mit einem sich schnell nähernden Objekt aus dieser Richtung rechnen.

Naja, grundsätzlich kannst du auch einfach gar nichts machen, ich geh mal nicht davon aus, dass er sich dein Kennzeichen gemerkt hat o.ä.

Fürs gewissen kannst du bei der Polizei aber Bescheid geben was vorgefallen ist, damit wenn der Radfahrer zur Polizei geht weil eben doch etwas beschädigt ist, diese dann alles von dir haben.
Gehe aber nicht davon aus, dass er das machen wird, also ist es Wurst.

Wäre jetzt so meine Einschätzung.

Jetzt noch zur Polizei zu gehen, kann sich als Eigentor herausstellen. Denn wer einmal weggefahren ist, obwohl ein Schaden entstanden ist, der macht sich strafbar und es gibt auch keinen Rücktritt von einem vollendeten Delikt oder tätige Reue o.ä. Wenn sich also Dein Unfallgegner bei der Polizei angezeigt hat, dann erleichterst Du der die Arbeit. Wenn nicht, ist es ohnehin egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das stimmt so aber nicht. Strafbar macht sich der Fragesteller nicht. Oder beziehungsweise hat er sich auch nicht gemacht. Er hat nach dem Unfall angehalten, sich mit dem Unfallgegner ausgetauscht, der offenbar abgelehnt hat, dass weitere Schritte unternommen werden. Klar, bei einem solchen Unfall ist es grundsätzlich ratsam die Polizei von vornherein dazu zu holen. Wenn aber der Unfallgegner nicht darauf besteht und sich selbst seines Weges aufmacht, hat sich hier keiner strafbar gemacht.

@T3Fahrer

Das ist richtig. Dann wird der Unfallgegner auch nicht nachträglich zur Polizei gehen und alles ist gut. Aber das habe ich schon häufig anders erlebt, insbesondere bei Minderjährigen, deren Eltern danach eine Anzeige machen. Oft genug behauptet der Radfahrer hinterher, er habe einen Schock gehabt oder er bestreitet einfach die Absprache. Wenn man sich in diesen Fällen "zur Sicherheit" anschließend bei der Polizei meldet, bringt man sich selber in Teufels Küche.

@Dachtichsmir

So ähnlich sehe ich es ja auch, wenn du meine Antwort liest…

Der Radfahrer war zumindest nicht minderjährig. Aber natürlich könnte er das im Nachhinein behaupten. Das ist mir natürlich zu spät eingefallen, weil ich einfach zu geschockt war. Deshalb hatte ich ja überlegt, im Nachhinein zur Polizei zu gehen..

@laulau5000

Wie gesagt, bloß nicht.

@laulau5000

Im nachhinein möchte ich auch gern mal behaupten können, ich sei noch minderjährig! :-))

Lass es einfach. Der wird sicher nicht Dein Kennzeichen notiert haben. Da wird nichts kommen.