Regeln für Fahrradfahrer auf einer unechten Einbahnstraße?
Hallo, diese Sache ist mir nicht ganz klar.
Wenn ein Radfahrer korrekt entgegen der Fahrtrichtung auf einer unechten Einbahnstraße unterwegs ist, welche Regeln sind dann für IHN und auch für die anderen Verkehrsteilnehmer im Gegenverkehr zu beachten?
Konkret meine ich etwa:
Gilt rechts vor links?
Wer muss sich um den Sicherheitsabstand kümmern? Der (angenommen es ist ein) Autofahrer im Gegenverkehr muss ja etwa 1,50m Abstand einhalten. Wie aber soll er das machen wenn ihm ein Radfahrer aktiv entgegenkommt und dieser natürlich nicht 1,50m Abstand benötigt bzw. nicht einhalten muss.
Was ist an Engstellen?
Ich frage, weil ich immer wieder erkenne, dass Autofahrer nicht einsehen dass da jetzt ein Radfahrer entgegenkommen darf und der Autofahrer wohl oder übel verzögern muss. Genauso andererseits, dass Radfahrer an Engstellen durchschießen und den Gegenverkehr fast schon zum halten nötigen, zumindest wenn der Seitenabstand eingehalten werden soll.
Danke.
5 Antworten
Rechts vor links gilt IMMER, wenn keine andere Regelung vorgegeben ist.
Auch der Sicherheitsabstand ist IMMER einzuhalten., Und an Engstellen, darf een niemand auf seine "Vorfahrt" beharren. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist in solchen Straßen angesagt. Dort darf man meistens auch nicht mehr als 30 km/h fahren
Ich rege mich täglich über die Fahrradfahrer auf, weil die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Aber ich fahre auf der Arbeit einen Ford Transid. Ich habe nicht immer die Möglichkeit, an die Seite zu fahren, wenn ein Fahrradfahrer entgegen kommt. Dann muss der Fahrradfahrer ausweichen.
Meines Wissens dürfen nur Einbahnstraßen mit bestimmten Voraussetzungen für den Radverkehr in gegengesetzter Richtung freigegeben werden:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- ausreichende Fahrbahnbreite, besonders, wenn dort Linienbusse und Lkws unterwegs sind
- übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen
Es sollte also genug Platz für Radfahrer und Gegenverkehr sein. Die 1,5m Regel dürfte übrigens bei Gegenverkehr nicht automatisch auch gelten, da sie sich auf das Überholen bezieht.
Ideal ist die Lösung in Münster: Da werden entsprechende Straßen als Fahrradstraßen deklariert. Autofahrer haben da eine sehr defensive Fahrweise einzuhalten und es wird betont, dass Fahrradfahrer Vorrang haben. Aber in Münster sind die Autofahrer sowieso in "Radfahrermangagement" trainiert.
Gilt rechts vor links?
Natürlich.
Wer muss sich um den Sicherheitsabstand kümmern? Der (angenommen es ist ein) Autofahrer im Gegenverkehr muss ja etwa 1,50m Abstand einhalten. Wie aber soll er das machen wenn ihm ein Radfahrer aktiv entgegenkommt und dieser natürlich nicht 1,50m Abstand benötigt bzw. nicht einhalten muss.
Ihr kümmert euch beide datum, nicht zusammenzustoßen. 1,50m Seitenabstand sind beim Überholen einzuhalten. Wie kommst du darauf, dass dies auch gelten soll, wenn zwei Fahrzeuge in entgegengesetzten Richtungen aneinander vorbeifahren?
Was ist an Engstellen?
Paragraph 1 StVO
Grundsätzlich gilt §1(1) StVO:
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Ich kann nur von meiner persönlichen Sicht berichten, ich fahre sowohl Auto als auch viel Fahrrad. Auf dem Fahrrad versuche ich NIE, mein Recht durchzusetzen, trotzdem wäre ich gestern bereits wieder zweimal fast überfahren worden, da Autofahrer, welche sich seit Bestehen des Führerscheins in den späten 60er Jahren nicht mehr dafür interessieren, welche Verkehrsregeln in den Jahren so dazu gekommen sind...
Seitenabstand beim Überholen eines Fahrrades? Fehlanzeige!
Beim Rausfahren aus der Seitenstraße den Radweg beachten? Fehlanzeige!
Solche Typen rechnen auch nicht mit Radfahrern, die ihnen in einer Einbahnstraße (erlaubterweise) entgegenkommen.
Also, besser als Radfahrer, der Gesundheit zuliebe, anhalten und das Auto durchlassen ;-)