Radfahrer auf dem Bürgersteig fährt vor Autotür - wer hat Schuld?

11 Antworten

Beide haben Schuld! Der Radfahrer hat wenn er älter als 10 Jahre ist nichts auf dem Bürgersteig zu suchen und der Autofahrer hat sich, bevor er die Türe öffnet zu vergewissern, dass niemand kommt!

Beide haben sie somit fahrlässig gehandelt. Man hat einen Rückspiegel, weil man wissen sollte, dass manch ein rücksichtsloser Radfahrer (ggg) dort fahren kann, wo er nicht fahren soll. Und der Radfahrer ist ebenso Schuld - nur LEIDER bekommt meistens der Autofahrer die Hauptschuld. Nicht unweit von mir haben dämliche Radfahrer durch Unfug verursacht, dass ein paar Menschen gestorben sind. Also die können mitunter sehr verkehrsgefährdent sein!

Wahrscheinlich wird der Autofahrer leider die Schuld kriegen.

Beide.

Der Pkw hat auf dem Gehweg nichts verloren, es sei denn durch Zusatzschild ist aufgeschultertes Parken gestattet und der Radfahrer auch nicht, dessen Richtung spielt hierbei nicht einmal keine Rolle.

Die Polizei wird in solchen Fällen, wenn sie hinzugerufen wird, beide verwarnen, da beide dort nichts verloren hatten.

Sollte der Radfahrer hierbei verletzt werden, wird der Autofahrer ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung durchstehen müssen.

Schadensrechtlich wird das in diesem Fall ähnlich ausgehen. Sollte der Pkw jedoch nicht auf dem Gehweg sondern am Fahrbahnrand geparkt worden sein oder aufgeschultertes Parken ist dort erlaubt, wird das eher zu ungunsten des Radfahrers ausgehen, denn dann hatte eigentlich der dort nichts zu suchen.

Kleines Beispiel: Ein Radfahrer fährt auf dem Gehweg, ein Pkw kommt aus einer Einfahrt, der Radfahrer rauscht auf den Pkw und wird verletzt. Gegen den Fahrzeugführer wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, der Pkw-Führer damit als Unfallverursacher behandelt, den Schaden am Fahrzeug jedoch wird, gerade anders herum, schadensrechtlich dem Fahrradfahrer angelastet werden, der hatte dort nichts zu suchen, wo er umher gegondelt ist. Die Schadensregulierung ist ein komplett angetrennter Vorgang, die auch genau anders herum ablaufen kann.

kommt drauf an, ob der Bürgersteig auch für Radfahrer freigegeben ist. Wenn nicht, dann hat der Radfahrer ne Teilschuld