Anzeige wegen Betruges durch das Inkasso-Unternehmen

6 Antworten

Hallo cola8050,

ein Strafanzeige wegen Betruges bringt den Inkassofirmen auch nichts, außer das sie noch weniger Chancen haben an Ihr Geld zu kommen, weil als erstes sich das gericht das Geld für das Strafverharen, einschließlich Gerichtskosten, Anwlatskosten und Strafe holt. Die würden sich damit eher selbst ins bein schneiden.

Im übrigen sehe ich hier den Straftatbestand des Betruges nicht als erfüllt an, so dass eine Strafanzeige sowieso nichts bringen würde.

Betrug setzt ja immer voraus, dass er wissentlich vorhatte Waren zu beziehen, die er nie vorhat zu bezahlen. Aber bei ihm wird ja eher das Problem darin gelegen haben, dass er die Waren bestellt hat und sich gedacht hat, irgendwie klappt das schon mit der Bezahlung. Das das nun in die Hose gegangen ist, ist zwar für die Firmen ärgerlich, aber keine strafbare Handlung.

Die werden sich früher oder später einen Titel holen, der 30 Jahre gültig ist, im Wissen, dass er mit einer Privatinsolvenz den Titel nach schon 6 jahren, bzw 6 Jahren geringe Raten plus ein Jahr Wohlverhaltensphase wieder los ist.

Hoffe ich konnte Dich wenigstens ein wenig beruhigen

Gute Nacht
TheGrow

Zunächst sollte klargestellt werden, dass ein Inkassounternehmen keine Strafanzeige erstellen kann wenn diese nicht Inhaber Geschädigter aus einer Forderung ist. Das ist immer noch Sache des geschädigten. Also demnach nicht so dramatisch.

Da jedoch ein Gläubiger sich hier tatsächlich betrogen fühlen kann, hier tatsächlich ein Staatsanwalt die Angelegenheit aufnehmen und zur Anklage bringen kann, besteht hier wirklich eine strafrechtliche Gefahr.

Im unteren Teil der Antworten steht etwas von Kosten und dergl.. Hier entstehen für den Geschädigten keinerlei Kosten und Gebühren da es im öffentlichen Interesse steht Straftaten zu verfolgen. Also Unfug.

Wenn hier tatsächlich eine Kaufsucht ärztlich attestiert wird so sehe ich dem doch gelassen entgegen. Das Verfahren wird, sollte es überhaupt so weit kommen, sicherlich mit der Auflage der Wiedergutmachung, im Rahmen der Möglichkeit des Beklagten, eingestellt wird.

Betrug ist eine Vorsatzhandlung. Fahrlässigen Betrug kennt das Gesetz nicht. Wenn hier eine anerkannte psychische Erkrankung vorliegt würde sich sowieso vor allem die Frage der verminderten Schuldfähigkeit bzw. der Schuldunfähigkeit stellen.

Wichtig wäre, bei jedem Inkassounternehmen Widerspruch gegen die Gebühren einzulegen. Die meisten Gerichte sehen Inkassogebühren als nicht erstattungspflichtige Auslagen an, die man durch Zahlung der Hauptforderung, Zinsen und Mahngebühr direkt an den Gläubiger umgehen kann.

Nein,das kann dieses Unternehmen nicht,auch nichts weiteres,denn der Auftragsgeber ist zur Schdaensmilderungspflicht verpflichtet,siehe BGB

..wieso Schadenminderungspflicht wenn jemand sein Geld haben will???

@walterdealeman

Weil Jemand der eine Geldstrafe zahlen muss oder gar im Bau sitzt, dannerstrecht nicht zahlen kann. Man schlachtet keine Kuh die man melken kann.

@FuckPayPal

Das ist dem Anzeige erstattenden Inkassounternehmen egal

Der Schulnerberater hat Recht, eine Anzeige seitens der Inkassobuden wird es nicht geben. Das ist rechtlich auch nicht möglich da diese Banden die Forderungen nur von anderen Gläubigern übernommen haben. Somit kann er gegenüber einer Inkassobude keinen Betrug begehen.