Eheähnliche Gemeinschaft mit Haus, Trennung

7 Antworten

Vermute mal es sind gemeinsame Kinder. Dann könnte es durchaus sein das Sie allen gegenüber unterhaltsverpflichtet sind. Aber auch ohne gemeinsame Kinder wären Sie Ihrer Partnerin auch bei nichtehelicher Partnerschaft laut Gesetz von 2002 dem Unterhalt verpflichtet. Findet Ihre Partnerin kein angemessener Wohnraum kann im schlimmsten Falle für Sie bedeuten das die Wohnung Ihrer Partnerin nebst Kinder gerichtlich zugewiesen wird. Stellen Sie die Frage im entsprechendem Forum ein. Mietrechtlich zur Eigentumsfrage ist es Ihr Haus und bleibt es auch. Nur wer letztendlich die Wohnung bewohnen darf wird möglicherweise vom Richter/in entschieden. Google nach Wohnungszuweisung.

Wenn das Haus Ihnen gehört und Sie allein im Grundbuch stehen, muss die Noch-Partnerin selbstverständlich ausziehen, wenn Sie das so wollen.

Du musst Ihr eine angemessene Frist einräumen, um eine neue Bleibe zu suchen. Je nach Wohnlage sollte die 2-4 Wochen betragen...

ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft, mit Partnern und zwei eigenen Kindern. Das Haus in dem wir wohnen gehört mir alleine. Meine Partnerin ist vor 9 Jahren eingezogen. Ich wohne nach einer Pause von einem halben Jahr seit einem Jahr wieder in meinem Haus. Wie ist das bei einer Trennung?

Wenn Sie keine Miete zahlt und Ihr keine anderen Vereinbarungen getroffen habt, dann hat sie rechtlich keine Ansprüche um in dem Haus zu bleiben.

Wie lange darf sie danach noch wohnen, oder darf ich einfach die Schlösser austauschen?

Du könntest Sie jederzeit vor die Tür setzen und das Schloss tauschen.

Aber wenn es irgendwie geht, sollte man sich einigen und Du Ihr eine vernünftige Frist geben, damit sie sich nach was anderem umsehen kann.

Muss ich aus meinem eigenen Haus ausziehen?

Nein.

Hier mal ein Link, dort geht es zwar um eine Mietwohnung, aber das spielt rechtlich keine Rolle ob es eine Wohnung oder Haus ist:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Partner-aus-der-eigenen-Wohnung-werfen---f75117.html

MfG

Johnny

Es sit Dein Haus, wenn ihr Euch trennt, muss sie ausziehen .... das solltest Du eindeutig signalisieren und ihr eine Frist für den Auzug setzen - natürlich so großzügtig, dass sie eine geeignete Wohnung finden kann, das sollte nach 9 gemeinsamen Jahren drin sein ....