Wann kann mir eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt werden?

5 Antworten

In § 7 Abs. 3a SGB II heißt es:

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und für einander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Mich interessiert, wie die ARGE denn auf die Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft kommt? Von irgendwoher muss die Vermutung ja kommen. Wenn Du selbst Deinem Bearbeiter gegenüber erwähnt hast einen Partner zu haben, dann ist diese Nachfrage der Leistungsabteilung nicht weiter verwunderlich. Fakt ist, dass ihr keinen der oben erwähnten Punkte erfüllt. Sollte der Aussendienst zur Wohnungsbesichtigung plötzlich vor der Tür stehen bist Du nicht verpflichtet, sie in deine Wohnung zu lassen. Es ist Dein Recht Dir auch einen Zeugen zu sichern, denn im Normalfall stehen die zu zweit vor der Tür. Daher würde ich die Herren nicht hineinlassen und darum bitten, dass sie Dir einen neuen Termin zur Wohnungsbegutachtung schriftlich anmelden sollen, damit Du Dir auch einen Zeugen/Zeugin für den entsprechenden Tag besorgen kannst. Sinnvollerweise sollten an diesem Tag dann weder Klamotten Deines Freundes noch seine Zahnbürste oder sonstige männliche Rasierwasser etc. zu finden sein, denn dann werden sie behaupten, dass ihr eine Einstehensgemeinschaft seid und Du wirst zukünftig finanziell im A.... sein. Der Alleinerziehendenzuschlag entfällt etc etc. Sollte eine Wohnungsbegehung stattfinden, lasse Dir eine Kopie des Protokolls davon geben und unterschreibe dieses erst, wenn Du es vollständig durchgelesen hast!

 Hallo mir geht es gerade genauso...was ist daraus gewurden?

Hallo ich versuch es kurz zu halten. Ich bin alleinerziehend von 3
Kinder (11,12 und1.1/2 jahre) Heute hat mich das Jopcenter besucht und
meine Wohnung begutachtet ,Fotos gemacht von jeden Zimmer,Schränke
durchsucht usw. der Grund meine wohnung währe zu groß 119qm ok aber kalt
kostet sie nur 480€ für ne 5Raum.(Mir ist bekannt 30qm Erwachsener
u.15qm Kind) dazu muß ich sagen es sind 2 Fuhre,2Balkon 2 Bäder und 2
Keller.Wo ich umgezogen bin hab ich das angegeben sie sagten ich muße
das was drüber ist selber tagen.Ok schön und gut sie haben heut Kontolle
gemacht, Meine Kontoauszüge mußte ich auch zeigen der Grund ob ich
alleine mit meinen Kindern Arbeite damit.In der Mitte des Gespräches
kamm es dazu was der Vater des jüngsten Kind macht. Ich sagte ja er
kommt 2-3 Tage die Woche holt mal sein Kind oder schläft auch mal ne
Nacht bei mir. ob er Unterhalt bezahlt? ich ja das was sie ihn gefordert
zu Zahlen soll zahlt er bar auf die Hand. oder ich sag ihn was das Kind
braucht. Sie sagt komisch Ich sehe keine Keidung vom Vater kommt er
denn immer mit ner Reisetasche. Ich war ratlos und sagte was wollen sie
jetzt von mir ein Beweis das der Vater des Kindes hier wohnt? Sie naja
wenn sie den Unterhalt auf die Hand bekommen und das er kommt ist schon
persönlich. sie würde es nun auf Eheähnliche Gemeinschaft ansehen. Ich
hä wie bitte .. sie ja ein Mann der die Woche auserhalb arbeitet und nur
das WE da ist seie das gleiche.Und das ich nicht Alleinerziehend bin.
Eine drohnung wie ich fand sagte sie noch dazu ob sie die Nachbarschaft
befragen solle wann der Vater ein und aus geht.Wurde auch gefragt wie er
wohne und ob zum Geburtstag auch oma und opa (seine Eltern kommen). Was
kann ich etz tun der Kindesvater hat nix bei mir er hat seine eigene
unterlagen und versicherung. es ist halt zwischen uns eher eine gute
Freundschaftliche Beziehung.Ps ein Auto zahle ich an ihn ab aber auch
bar. das haben sie auch angesprochen.Soll das etz heißen ich darf keinen
mehr reinlassen oder Freunde daschlafen lassen und der Vater darf nicht
kommen? ...Er müße nun alle Unterlagen ausfüllen und sie sehen es als
Eheänliche Gemeinschaft. Könnt ihr mir da bissel helfen was ich nun tun
kann bekomm ich etz noch geld vom Amt wird das etz schon rechtlicht
gemacht das eheähnliche.

Wenn keinen finanziellen Leistungen fließen, ihr kein gemeinsames Konto führt, er eine eigene Wohnung hat, er nur gelegentlich bei dir übernachtet und zudem keinerleit Unterhaltsverpflichtungen bestehen, kann die ARGE sich auf den Kopf stellen: eine eheähnliche Gemeinschaft lässt sich so nicht konstruieren, selbst wenn er einige Sachen in deinem Schrank hat.
Einfach der Behauptung der ARGE widersprechen und sie auffordern, den Nachweis zu führen.

Du kannst so oft Besuch haben wie du willst. Allerding wenn der soziale Dienst dich besuchen will, kannst du das nicht verhindern. Bei Leistungsbezug bist du verpflichtet mitzuwirken. Wenn du schon für deinen Partner die Wäsche mit machst, bist du für ihn tätig. Dafür kann das Amt bereits verlangen, dass er dafür sich an den Kosten deiner Unterkunft beteiligt. Bei einer Kontrolle sollten also nicht unbedingt Herrensachen auf der Wäschleine hängen. Auch an den Mahlzeiten kann er sich angemessen beteiligen. Das wird dann auch einfach unterstellt. Wegen mangelnder Mitwirkung kann das Amt die Leistung auch vorsorglich einstellen.

Vielen Dank erstmal für die schnellen Antworten! Für mich ist die Sachlage beinahe unbegreiflich. Sicher könnte mein Freund mir finanziell für die gemachte Wäsche entgegen kommen, welche ich dann auch bei dem Arbeitsamt angeben würde. Aber mal im Ernst... soll er tatsächlich für ein paar Pullover und Hosen auf der Wäscheleine in die komplette Unterhaltspflicht für mich und meine Kinder gebracht werden? Das geht doch wirklich zu weit! Er hat seine eigene Wohnung und nein, er bringt sein Frühstücksei nicht jeden Morgen selbst mit, aber dafür soll er mich und meine Jungs ernähren und den Lebensunterhalt bestreiten? Es muß doch irgendeine Möglickeit geben meine Beziehung aufrecht zu erhalten, ohne dass wir sofort von der ARGE zwangsverheiratet werden.