Eheähnliche Gemeinschaft Trennung nach Hauskauf läuft nur auf mich

7 Antworten

Vermögenstechnisch ist Deine FReundin eine Fremde. Wenn ihr Euch wieder trennt, kann sie ihre persönlichen Dinge mitnehmen und ausziehen.

Wenn überhaupt ergeben Sich Ansprüche über Euer gemeinsames Kind, aber nciht auf Dein Vermögen, sondern nur in Form von Unterhalt

  1. für Dein Kind natürlich

  2. Als Erziehungsunterhalt in der Zeit wo das Kind nicht in den Kindergarten und die Schule geht, mindestens bis zum 3. Geburtstag des Kindes.

Dein Kind hat natürlich ab Geburt ein Erbrecht an Deinem Vermögen.

Am Eigentum Deiner Eltern hat nicht einmal Dein Kind einen Anspruch, bevor Du das nicht erbst und es damit dann Dein Vermögen würde.

Durch die eheähnliche Gemeinschaft erwirbt sie keinerlei Anrecht auf das Haus.

Das gemeinsame Kind ist aber deinem Sohn aus erster Ehe in der Erbfolge gleichberechtigt.

Solltet ihr euch trennen, hätte sie nur innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

wfwbinder  18.04.2014, 17:49

lt. Sachverhalt "ihr Kind aus erster Ehe." also wohl nichts mit Ansprüchen gegen den Frager

Das ist hier ähnlich wie bei einer Ehe ohne Gütertrennung (die per Vertrag zu vereinbaren wäre). Was Dir vorher schon alleine gehörte, bleibt auch weiterhin nur Dein Eigentum. Anders wäre es, wenn das Haus erst während der Beziehung gekauft würde (Grundsatzurteil des BGH vom 9.7.2008 Az. XII ZR 179/05). Kann man auch in Wikipedia nachlesen.

wfwbinder  17.04.2014, 17:56

??????? Solange die beiden nicht heiraten, passiert gar nichts.

Kaum zusammen und schon so eine Panik Attacke.

Nein, die Freundin kommt mit leeren Händen und geht auch wieder mit leeren Händen. Sie hat weder Anspruch auf Dein Haus, noch auf das Haus Deiner Eltern.

Anders würde es aussehen wenn Ihr heiraten würdet aber dann auch nur in einem gewissen Rahmen. Hier kann man aber Gütertrennung vereinbaren oder das Ganze im Ehevertrag genau festhalten wem was zusteht.

Auch ist es natürlich von Bedeutung wer im Grundbuch steht und dort wird man sicherlich nur Deinen Namen und den Namen der finanzierenden Bank finden.

Somit kein Grund zur Panik

Nein das Haus wird Ihnen in jedem Falle verbleiben. Sie stehen alleine im Grundbuch und das sollte auch so bleiben. Was allerdings bei Trennung ( falls verheiratet) ein Vermögensausgleich stattfindet. Dieser Anspruch wird mit langjähriger Dauer steigen. Ich rate bei Hochzeit in jedem Falle zu einem Notar zu gehen. Hier können verschiedene Dinge ausgeschlossen werden. Ohne Ehervertrag sollten Sie niemal heiraten. Also die rosarote Brille absetzen oder der Frau den Laufpass geben.