Trennung und Auszug aus gemeinsamer Wohnung, Mietkaution?

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Entscheidend ist wohl, welcher Zeitraum der NK-Abrechnung zugrunde liegt. Fällt der Zeitraum der Abrechnung in das gemeinsame Mietverhältnis, kann der Vermieter sich an der noch nicht zurückgegebenen Kaution zum alten Mietverhältnis bedienen, falls beide Hauptmieter nicht die volle Summe der Nachzahlung übergeben wollen. Im Innerverhältnis entstünde dir dann ein Schaden, den du durch Schadensersatzforderung an die EX ausgleichen könntest. Fordere vom Vermieter eine Abrechnung der Kaution, denn die Wohnung ist ja mit neuem Vertrag vermietet. Hoffentlich kannst du nachweisen, dass du die gesamte Kaution aus deinem Vermögen erbracht hast.

Vielen Dank für die Info, die Abrechnung der Kaution liegt bereits vor und ich kann nachweisen dass ich sie zu 100% von meinem Konto überwiesen hatte. Damit versuche ich jetzt mein Glück.

Wenn Du sie nicht bewegen kannst, ihren Anteil zu tragen (was von ihrer Seite ja wirklich voll daneben ist), dann würde ich mit mal bei einem Anwalt informieren. Da Ihr aber über das Thema nichts Schriftliches habt, weiß ich nicht, ob Du große Chancen hast, Deine Hälfte zu bekommen. Ich denke, Du wirst darauf verzichten müssen...

Der Vermieter hat in jedem Fall das Recht, die Nachzahlung von Deiner Kaution einzubehalten.

http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-mietkaution-rueckzahlung.html#Nebenkostenabrechnung

a: nein

b: ja

ich halte die forderung des vermieters für unberechtigt, der ehemalige mietvertrag wurde gekündigt und damit bist du raus und der vermieter war verpflichtet dir die kaution zurückzugeben. deine ehemalige partnerin (also keine ehefrau) hat einen neuen mietvertrag abgeschlossen, so muss sie auch die kaution hinterlegen. wäre sie deine ehefrau gewesen, hätte sie anspruch auf 50% der hinterlegten kaution (zugewinngemeinschaft), aber so nicht.

Leider falsch. Die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf das ausgelaufene Mietverhältnis und da waren beide die Schuldner.

Auch bei jedem anderen Mietverhältnis, wo es lange nach dem Auszug noch was nach zu zahlen gibt, haften die Personen, die im Mietvertrag als Mieter aufgeführt waren.

@bwhoch2

da hast du vollkommen recht, ich konnte mit der abkürzung NK nichts anfangen, danke für die berichtigung.

Der ehemals gemeinsam geschlossene Mietvertrag ist gesamtschuldnerisch. Von wem der Vermieter die Ihm zustehenden Betriebskosten fordert kann er sich aussuchen. Sie können aber zivilrechtlich gegen Ihre Ex-Partnerin anstreben. Das hat dann auch nichts mehr mit Mietrecht zu tun. Lassen Sie sich anwaltlich beraten wie hier vorgegangen werden kann. Was nützt aber der schönste Titel wenn nichts zu holen ist?