Rente in einer Eheähnlichen Gemeinschaft?
Hallo zusammen,
meine Lebensgefährtin (seit über 10 Jahren) hat neulich eine Diskussionssendung gesehen in der anscheinend gesagt wurde, wenn man eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft eintragen lässt (Wo ?), das dann der hinterbliebene Lebenspartner eine Rente erhält.
Nun meine Frage: Wer weiß ob das stimmt und wenn ja wie hoch diese Rente dann wäre ? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß Steber
3 Antworten
Es gibt eine Eintragung, die DEiner Lebensgefährtin eine Rente zukommen läßt.
Die im Ehestandsregister durch Heirat.
wenn man eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft eintragen lässt
Das gilt für gleichgeschlechtliche (homosexuelle) Paare.
Heteros müssen heiraten sonst gibt es
- kein Ehegattensplitting,
- keine Familienversicherung,
- keine Witwenrente.
Das wäre eine "eingetragene Partnerschaft" (ugs. "Schwulenehe").
Mit einer eheähnlichen Gemeinschaft hat das nichts zu tun.
In einer privaten Rentenversicherung kannst du natürlich jeden als bezugsberechtigt im Todesfall einsetzen.