Rente in einer Eheähnlichen Gemeinschaft?

3 Antworten

Es gibt eine Eintragung, die DEiner Lebensgefährtin eine Rente zukommen läßt.

Die im Ehestandsregister durch Heirat.

wenn man eine Eheähnliche Lebensgemeinschaft eintragen lässt

Das gilt für gleichgeschlechtliche (homosexuelle) Paare.

Heteros müssen heiraten sonst gibt es

  • kein Ehegattensplitting,
  • keine Familienversicherung,
  • keine Witwenrente.

Das wäre eine "eingetragene Partnerschaft" (ugs. "Schwulenehe").

Mit einer eheähnlichen Gemeinschaft hat das nichts zu tun.

In einer privaten Rentenversicherung kannst du natürlich jeden als bezugsberechtigt im Todesfall einsetzen.