EG-Wohnung --> absolut keine Privatsphäre möglich / Streit um Bambuszaun
Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem: Wir wohnen in einer EG-Wohnung mit einem kleinen Gartenanteil. Es kann bei uns in alle (!) Fenster direkt auf Augenhöhe reingeschaut werden, da links und rechts direkt die Leute vorbeilaufen, die in die hinteren Häuser + in den Fahrradkeller gelangen müssen. An unser mittleres Gartenstück grenzt ein allgemeiner Kinderspielplatz und dahinter ist direkt der Garten von den hinteren Hausbewohnern. Die Leute, die sich auf dem Kinderspielplatz aufhalten, stehen somit fast auf unserer Terrasse. Wir haben uns erlaubt, um ein wenig Privatsphäre zu haben, einen "Bambuszaun" aufzustellen (ca. 1,80m hoch). Dieser passt in unseren Augen zur Natur und den ganzen Bünschen und ist durch das helle braun neutral gehalten. Nun bekamen wir aber, ohne dass irgendjemand ein Ton zu uns gesagt hat, ein Schreiben, auf dem steht, dass der Bambuszaun nicht in das Erscheinungsbild der Wohnanlage passt und er entfernt werden muss. Das Blatt Papier wurde von allen Mietern, von denen die Mehrheit auch gleichzeitig Eigentümer sind, unterzeichnet. Meine Vermieterin hatte anfänglich nichts gegen den Bambus, meinte jetzt aber, nachdem sie sich bei verschiedenen Leuten informiert hatte, dass er weg muss und als Alternative nur ein mobiler Sichtschutz angebracht werden darf (in Form von Tüchern oder Segeln) und dass ich alle weiteren Vorhaben (sei es eine Hecke oder irgendwas) mit dem Eigentümerbeirat absprechen muss, bevor ich etwas unternehme. In der Hausordnung steht Folgendes: "Hausaußenansicht: Die Anbringung von Markissen und Balkonsichtschutzblenden soll passend zur Außenfassade erfolgen und ist vor Montage mit dem Beirat und der Verwaltung abzusprechen" Es steht hier aber nichts von Zäunen o.Ä. - daher frage ich mich, welche Chancen ich habe, den Bambus irgendwie behalten zu können? bzw wer entscheidet, was passend zur Außenfassade ist? Es wäre super, wenn hier Jemand Rat wüsste, da wir uns von Tag zu Tag unwohler fühlen. Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Du hast gar keine Chancen.
Andere hängen sich Gardinen an die Fenster damit man nich reingucken kann...
Wenn dein Vermieter den Bambus dort nicht duldet ist jedes weiteres Nachharken sinnlos. Die Entscheidung liegt nunmal beim Vermieter. Wäre es eure Eigentum, wäre das was anderes.
Stimmt ja, aber man hätte wenigstens die Möglichkeit die Hecke durch die Eigentümer dulden zu lassen. Als Mieter hat man nicht mal das.
Mein Vermieter war damit einverstanden, aber alle anderen Eigentümer / Mieter nicht - und schlussendlich waren auch alle gegen den Vermieter.
Ich fürchte, dass du da wenig Chancen hast. Sichtschutz zählt in der Regel als bauliche Veränderung, das geht nur mit der Zustimmung aller Eigentümer.
Selbst dann ist das nicht so einfach. Die Terrasse einer Eigentumswohnung gehört in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, für das dem Eigentümer der Wohnung nur ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird - man darf da längst nicht alles tun und lassen, was man will. Wenn der Gesamteindruck der Anlage verändert wird, müssen die anderen Eigentümer das nicht hinnehmen.