Eine zu unrechte Forderung?

5 Antworten

"Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"?

Anhand dieser Klausel hast du keinen Dachboden gemietet, es wird dir lediglich die Nutzung zum Wäschetrocknen gestattet, nicht zum Abstellen von deinem Kram.

Daraus folgt:  Der Dachboden muss nicht abschließbar sein und der Vermieter darf ihn jederzeit unangekündigt betreten. Es handelt sich nicht um einen Teil deiner Mietsache.

Den Dachboden darfst du zum Wäsche trocknen nutzen, nicht um da Gerümpel ab zu stellen. Der Vermieter kann verlangen das du alle deine Sachen vom Dachboden räumst, den hast du nicht mit gemietet. Bisher hat er es in seiner unendlichen Güte geduldet. Du hast seine Geduld zu sehr beansprucht.

Der Dachboden ist nicht mitvermietet. Er darf nur genutzt werden und die Nutzung kann Dir entzogen werden.

Also halte die an die Weisungen des Vermieters oder wundere Dich nicht wenn es dann Ärger gibt.

Du hast ein Lese- bzw. Verständnisproblem.

Ein Trockenboden ist zum Wäsche trockenen, nicht zum Abstellen von Möbeln etc.

Was heißt Privatsphäre? Ist der Trockenboden zur Alleinnutzung explizit an Euch vermietet?

Der Satz

"Wenn bei Bedarf ein Trockenboden vorhanden ist darf dieser genutzt werden"

aus dem Mietvertrag besagt lediglich das Ihr den Trockenboden nutzen dürft.

Und bei unsachgemäßer Nutzung kann der Vermieter u. U. die Erlaubnis zur Nutzung widerrufen.

Es gibt da ja nur die Brandschutzverordnung wo man doch keine leicht brennbaren Sachen lagern darf, die Brände auslösen können 

Auch Sperrmüll u. ä. ist leicht brennbar bzw. kann bei Feuer noch zusätzlich für Gefahren bedeuten. Zum Beispiel den Rettungs-/Fluchtweg versperren.

Doch darf der Vermieter einen (ich sag jetzt einfach mal) "vorschreiben" was man auf seinen Dachboden zu lagern hat und was nicht?

Darf er. Meistens gibt es auch eine Hausordnung wo etwas zu Nutzung von Speichern/Dachböden drin steht.

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben zu diesem Problem.

Aufräumen bzw. Entrümpeln!

Also danke für deine hilfreiche Antwort! Doch was wenn es keine Hausordnung gibt? Muss also erst Schwarz auf Weiß ganz klar definiert werden was man da zu lagern "hat" und was nicht??

@Denocrafter

Nein.

Der Boden gehört nicht zu Deiner Mietsache und wenn dem Vermieter Deine "Ordnung" dort nicht gefällt darf er Dich "bitten" für Ordnung zu sorgen oder Dir die Nutzung untersagen.

Im E-Fall könnte er sogar den Boden auf Deine Kosten entrümpeln lassen.

Außerdem heißt es TROCKENboden, nicht LAGER-/ABSTELLboden. Wieder ein Lese-/Verständnisproblem deinerseits.

Wie verhält sich eigentlich die Rechtslage?

Tatsächlich ist euch lediglich erlaubt, einen "Trockenboden bei Bedarf" nutzen zu können. Das bedeutet, ihr dürft dort eure Wäsche aufhängen, wenn Platz (an der Leine) wäre und nach Trockenen sofort wieder abnehmen :-)

Als Lagerfläche eben nicht.

meint immer einen Befehlen zu müssen was auf einem Dachboden zu stehen hat oder was auch nicht.

Wo er Recht hat, hat er recht: Er darf euch erstens die widerrufliche Duldung der Nutzung als Trockenboden entziehen, zweitens verlangen, dass ihr auf eure Kosten und innerhalb einer bestimmten Frist alles dort gelagerte zu entfernen habt und hat drittens zu seinem (euch nicht vermieteten!) Eigentum jederzeit Zugang.

Ich hoffe jemand kann mir wenigstens paar Lösungsansätze geben

Einen: Informiere den VM schriftlich mit Kopie des vereinbarten Spermülltermins über deine konkrete Entsorgungsabsicht und stelle deine Sachen aus dem Boden dann am Vorabend auch wirklich raus.

Denn andernfalls dürfte er eure Mietvertragspflichtverletzung qaulifiziert abmahnen was bedeutet, wenn ihr das immer noch anders seht, steht ihr dann neben eurem Sperrmüll auf der Straße :-O

G imager761

DH! DH! DH!