Welche Rechtsverletzung liegt vor, wenn der Vermieter Eine Kamera aufstellt?
Wenn der Vermieter ohne Erlaubnis und unter Ankündigung zu Kontrolle der Besucher eine Kamera aufstellt und es nicht ausschildert!
4 Antworten
Zunächst mal wäre zu klären, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Einschlägig ist dabei das Bundesdatenschutzgesetz und im Speziellen § 6b BDSG.
Ein Verstoß dagegen wäre eine Ordnungswidrigkeit nach § 43 (2) Nr. 1 BDSG. Außerdem kann bei einem Verstoß zivilrechtlich gegen die Videoüberwachung vorgegangen werden (Unterlassungsklage oder so was in der Art).
Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Parteien ab. Diese werden gegeneinander abgewogen.
Zuständig ist allerdings nicht die Polizei, sondern der Datenschutzbeauftragte deiner Region. Im Streitfall entscheidet ein Gericht.
Der Vermieter darf auch nicht MIT Ankündigung einfach mal zur Kontrolle eine Kamera anbringen. Es verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht.
Wohnt der Vermieter mit im Haus?
Ruf doch Mal bei der Polizei an und erkundige dich, was du oder auch andere da machen könnt.
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte aller Leute, die von der Kamera erfasst werden mit Ausnahme derer, die der Vermieter darüber informiert hat.
Am Besten mit dem Vermieter reden und wenn der es nicht einsieht die Polizei informieren...
Und er nimmt damit auch Kinder auf
Es macht keinen Unterschied, ob er nur Erwachsene oder auch Kinder aufnimmt...
Verletung der privatsphäre
Er hat aber keine Erlaubnis dafür und davon ist auch die Straße betroffen